Tag gegen Lärm: Landesweite Kartierung belegt Lärmbelastungen in zahlreichen Gemeinden

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Magdeburg/ST. Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden und kann auf Dauer auch Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen und Herzkrankheiten auslösen. Aus diesem Grund erstellen die Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Landesamtes für Umweltschutz und des Umweltministeriums alle fünf Jahre so genannte Lärmkarten. Mit Hilfe dieser Karten lassen sich Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Minderung von Lärm erstellen. Die Ergebnisse der 2022 durchgeführten Kartierung belegen, dass es in zahlreichen Gemeinden in Sachsen-Anhalt weiterhin teils erhebliche Lärmbelastungen gibt. 

„Die Ergebnisse der jüngsten Lärmkartierungen belegen, dass wir vielerorts in Sachsen-Anhalt Probleme mit verkehrsbedingten Lärmbelästigungen haben“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) am Mittwoch. „Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass auf Basis der Daten neue Lärmaktionspläne mit wirksamen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen aufgestellt und im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern schrittweise umgesetzt werden. Das Umweltministerium wird die Gemeinden dabei weiterhin unterstützen.“

Besonders betroffen sind in Sachsen-Anhalt unter anderem Halberstadt, die Gemeinde Hohe Börde oder die Lutherstadt Wittenberg. Hauptlärmquelle in Halberstadt sind die beiden Hauptverkehrsstraßen B79 und B81. Den Berechnungen zufolge sind etwa 2.000 Anwohnerinnen und Anwohner über einen Zeitraum von 24 Stunden einem Geräuschpegel von mehr als 65 Dezibel (A) ausgesetzt. Das entspricht in etwa einer lauten Unterhaltung. Unmittelbar an den Straßen beträgt die Belastung mehr als 75 Dezibel (A), was etwa dem Geräusch eines Staubsaugers entspricht. Ähnliche Lärm-Werte werden mancherorts in Wittenberg verzeichnet, in der Gemeinde Hohe Börde werden nachts Werte von mehr als 55 Dezibel (A) gemessen, die die Nachtruhe beeinträchtigen. Studien zufolge können Dauerbelastungen über etwa 65 Dezibel (A) am Tag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Lärmbelastung auf Hauptverkehrsstraßen (8.200 Fahrzeuge pro Tag), Haupteisenbahnstrecken (30.000 Züge pro Jahr) und Großflughäfen (50.000 Bewegungen pro Jahr) alle fünf Jahre mittels Lärmkarten zu erfassen.

In Sachsen-Anhalt waren zuletzt 106 Gemeinden sowie die Ballungsräume Magdeburg und Halle kartierungspflichtig. Nach der jüngsten Kartierungsrunde Ende 2022 müssen jetzt bis zum 18. Juli 2024 entsprechende Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2023 wird das Umweltministerium die Gemeinden mit insgesamt 125.000 Euro bei der Verkehrslärmminderung unterstützen.

Zu den gängigen Maßnahmen gegen Lärm zählen unter anderem Lärmschutzwände, Wälle, verkehrsberuhigende Maßnahmen einschließlich der Optimierung der Ampelschaltungen und der Ersatz von Pflaster durch Asphalt. Ob und welche Maßnahmen gegen Lärm getroffen werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.

Weiterführende Informationen zum Thema sowie die aktuelle Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft

Foto (c) BD-LPSA