Sozialministerium veröffentlicht Empfehlungen für Kita-Betreuung in Fällen von Personalengpässen

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Magdeburg. Das Sozialministerium hat heute auf Erlasswege Empfehlungen veröffentlicht, mit denen auf mögliche pandemiebedingte Personalengpässe in der Kindertagesbetreuung reagiert werden kann. Oberstes Ziel bleibt, durch die konsequente Anwendung der Hygienemaßnahmen und Bereitstellung von Corona-Tests für Kinder und Erzieher:innen den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten und flächendeckende Schließungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund greift der Erlass nur in Fällen, in denen Personalausfälle so gravierend sind, dass eine das Kindeswohl gewährleistende Kindertagesbetreuung aller in der Einrichtung betreuter Kinder nicht mehr abgesichert werden kann. Die Entscheidung, welche Schritte zur Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung einzuleiten sind, obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und damit den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

Bei Personalengpässen kann die Betreuung durch verschiedene Maßnahmen weiter gewährleistet werden, z.B.  durch einrichtungsübergreifenden Personaleinsatz oder eine zeitliche Beschränkung des Betreuungsangebotes. Die Beschränkung ist zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Jugendamt abzustimmen. Reichen diese Abhilfemaßnahmen nicht aus, um dem Personalausfall zu begegnen, soll laut den Empfehlungen des Landes die Betreuung v.a. für Kinder von in der kritischen Infrastruktur Beschäftigten sichergestellt werden. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Hilfebedarf erhalten weiter Zugang zur Betreuung.

Der Zugang zur Betreuung orientiert sich, wie bereits im vergangenen Jahr, im Wesentlichen an den Bereichen der kritischen Infrastruktur. Kinder, deren Elternteile beide im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten (im Falle von Alleinerziehenden genügt ein Elternteil), sollen weiter betreut werden, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann. Die Landkreise und kreisfreien Städte können zudem in besonderen Härtefällen über den Zugang zur Betreuung entscheiden.

Den entsprechenden Erlass sowie die Übersicht mit den Empfehlungen zu den zugangsberechtigten Beschäftigtengruppen finden Sie unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung v. 08. Februar 2022