Sozialhilfe und Grundsicherung: RegelsÀtze sind gestiegen

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es fĂŒr diejenigen mehr Geld, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die RegelsĂ€tze fĂŒr Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.

Wer in Deutschland in eine Notlage gerĂ€t und nicht selbst fĂŒr seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jĂ€hrlich ĂŒberprĂŒft und angepasst. Zum 1. Januar sind die LeistungssĂ€tze deshalb erneut gestiegen.

Erhöhung auch fĂŒr Kinder und Jugendliche

Seit gestern erhalten EmpfĂ€nger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung gewĂ€hrleisten die RegelsĂ€tze auch in diesem Jahr ein menschenwĂŒrdiges Existenzminimum.

Diese RegelsĂ€tze gelten seit 1. Januar 2022 (VerĂ€nderung gegenĂŒber 2021 in Klammern)

Neben den Leistungen fĂŒr die Erwachsenen sind auch die SĂ€tze fĂŒr Kinder und Jugendliche gestiegen. Sie haben sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro erhöht. FĂŒr Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und fĂŒr das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

JĂ€hrliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung fĂŒr 2022 sind die BedarfssĂ€tze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jĂ€hrlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

GrundsĂ€tzlich festgelegt werden die RegelsĂ€tze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fĂŒnf Jahre durchgefĂŒhrt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgefĂŒhrt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.

  • Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch FahrrĂ€der und Hygieneartikel. Kosten fĂŒr Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Quelle Bundesregierung / Foto pixabay