Schwerpunktkontrollen zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

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Die Landespolizei nimmt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung zum Anlass, um Schwerpunktkontrolltage durchzuführen.

Der Auftakt ist heute am 2. Dezember 2021 in der Polizeiinspektion (PI) Magdeburg. Es folgen:

  • PI Stendal am 9. Dezember
  • PI Halle (Saale) am 15. Dezember
  • PI Dessau-Roßlau am 17. Dezember

Die Ergebnisse dieser Schwerpunktkontrollen werden jeweils im Anschluss bekanntgegeben.

Ministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Erhöhung des Überwachungsdrucks geht eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit einher. Das soll die Verkehrsteilnehmenden zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten anhalten.“

Hintergrund

Am 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr sind Änderungen der Buß- und Verwarnungsgelder vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen worden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • Missachtung von Halte- und Parkverboten (u. a. unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen),
  • Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t,
  • Nichtbilden einer Rettungsgasse,
  • verbotswidrige Radwegnutzung.

Symbolfoto/pixabay