Magdeburg (ots) 11 Strafverfahren, 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie mehrere Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen sind das Ergebnis eines erfolgreichen Tages der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg.
Bereits am Freitag, den 19.09.2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel dieser Kontrollaktion war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen sowie unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug und illegale Beschäftigung aufzudecken.
Das Hauptzollamt Magdeburg war an diesem Tag mit seinen Kräften der FKS im Salzlandkreis, den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz sowie in den Städten Halle (Saale) und Dessau-Roßlau im Einsatz. Insgesamt kontrollierten 73 Zöllner/innen 132 Personen aus 35 Unternehmen und befragten sie zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Die Beamten stellten insgesamt 48 Sachverhalte fest, die wiederum eine weitergehende Prüfung durch die FKS erfordern. In einigen Fällen besteht der Verdacht, dass ausländerrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden. Zudem ergaben die Kontrollen weitere ermittlungsrelevante Anhaltspunkte, wie die Nichteinhaltung von Mindestlohnvorschriften, Beitragsvorenthaltungen sowie Leistungsmissbrauch.
„Vor Ort wurden 11 Strafverfahren sowie 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen ausländerrechtliche Vorschriften eingeleitet“, erklärte Carlo Lauben, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Quelle: Zoll