Magdeburg. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen des Landes nach dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 war es, der Jüdischen Gemeinschaft eine langfristige Sicherheit für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen in Synagogen und jüdischen Gemeindeeinrichtungen zu geben. Der am 1. Januar 2022 geschlossene Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft über baulich-technische Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und Instandhaltung sowie Wachdienstleistungen hat sich im Wesentlichen bewährt und soll nun zukunftsfest gemacht werden.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Jüdisches Leben gehört zu Sachsen-Anhalt und ist ein fester Bestandteil unserer Kultur und Geschichte. Es ist unsere Verantwortung, jüdisches Leben zu schützen. 80 Jahre nach dem Ende des Holocaust bereichern jüdische Einrichtungen und Synagogen unser Land und machen vielfältiges jüdisches Leben sichtbar. Jüdische Gemeinden sollen sich dabei sicher fühlen und ihre Traditionen uneingeschränkt leben können. Der Sicherheitsstaatsvertrag ist ein Baustein dafür.“
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute am Jahrestag des Anschlags auf die Synagoge in Halle (Saale) die folgenden Anpassungen des Sicherheitsstaatsvertrages abschließend beraten:
Die beiden im Jahr 2023 neu eröffneten Synagogen und Gemeindezentren in Dessau-Roßlau und in Magdeburg werden namentlich in die Liste der von den Sicherheitsmaßnahmen erfassten Synagogen und jüdischen Einrichtungen aufgenommen. Die bislang starre Obergrenze für die Erstattung von Wachkosten in Höhe von 50.000 Euro pro Synagoge oder jüdischer Einrichtung, die dem Gemeindeleben dient, wurde dynamisiert, um Preissteigerungen beim Wachdienst abzufangen. Damit wird auch in Zukunft ein adäquater Schutz jüdischer Gottesdienste und Veranstaltungen gewährleistet. Hinzu kommen auch weiterhin die polizeilichen Schutzmaßnahmen.
Um die Planungssicherheit für die jüdischen Gemeinden und das Land zu verbessern, wurde die Vertragslaufzeit von fünf auf zehn Jahre verlängert.
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Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 09. Oktober 2025