Sammelanhörung für nicht aufenthaltsberechtigte aus Guinea-Bissau

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Landesverwaltungsamt. Gestern fand wieder eine Sammelanhörung zur Identifizierung von nicht bleibeberechtigten Ausländern statt. Ziel dieser Anhörung ist es, die Nationalität festzustellen, um im Anschluss die entsprechenden Passdokumente von der zuständigen Botschaft bzw. zuständigen Behörde ausgestellt zu bekommen. Mit diesen Dokumenten kann dann das zuständige Referat „Zentrales Rückkehrmanagement“ im Landesverwaltungsamt die Rückführung der Personen realisieren.

Zur gestrigen Anhörung waren 68 Personen geladen. 30 waren erschienen bzw. wurden aus der Haft zugeführt, von denen konnten 7 positiv als guinea-bissauische Staatsangehörige identifiziert werden. Zusätzlich wurden durch Berliner Kräfte 7 Personen zugeführt, von denen eine im Rahmen der Anhörung bestätigt werden konnte.

„Viele nicht bleibeberechtigte Ausländer geben an, keine Passdokumente zu besitzen und erschweren so eine Rückführung in ihr Heimatland. Zudem geben sie oftmals falsche Herkunftsländer an. Die Durchführung von so genannten Sammelanhörungen ist die eine Möglichkeit, die tatsächliche Herkunft der Personen feststellen zu lassen.“, beschreibt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Problemlage.

Hauptaufgabe des Referates Zentrales Rückkehrmanagement ist die Beschaffung von Passersatzdokumenten für ausreisepflichtige Ausländer. Die Passlosigkeit stellt das größte Vollzugshindernis für die Rückführung von Ausreispflichtigen dar.

Mit Stand 31.07.2022 leben insgesamt landesweit 5.543 Personen mit Duldung, von denen ein Großteil ohne gültiges Pass-/Passersatzdokument ist. Ausgangspunkt für die Erlangung von Passersatzdokumenten zum Zwecke der Rückführung ist die Identitätsklärung.

Ein Mittel zur Identitätsklärung ist die Vorführung und Anhörung von Personen vor einer entsprechend bevollmächtigten Delegation des Herkunftsstaates. Datenbankabgleiche, internationale Personenfeststellungsverfahren oder Datenträgerauswertungen sind weitere Möglichkeiten der Identitätsklärung, jedoch weitaus aufwändiger und langwieriger.

Vom 5.-6.September fand deshalb in Halle (Saale) eine solche Anhörungsmission für mutmaßlich guinea-bissauische Staatsangehörige statt (derzeit leben 348 Duldungsinhaber aus Guinea-Bissau – Stand 31.07.2022).

Die Anhörung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundespolizei (zuständig für die Passbeschaffung bei so genannten zentralisierten Ländern). Auch die sachsen-anhaltinische Landespolizei unterstützte bei den Zuführungen und der Objektsicherung.

Zudem fand diesmal eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin und der Berliner Landespolizei statt, welche Personen zuführten, für die zwar Sachsen-Anhalt zuständig ist, die sich jedoch häufig in Berlin aufhalten.

„Die Organisation der Anhörung ist aufwändig, die Ergebnisse spiegeln wider, wie schwierig und komplex das Verfahren ist und machen deutlich, dass nur bei aktiver Mitwirkung aller Beteiligten die Prozesse erfolgreich abgeschlossen werden können“, so Pleye abschließend.

Nunmehr bleibt abzuwarten, ob für die 8 positiv identifizierten Personen tatsächlich Rückreisedokumente ausgestellt werden.

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