Rettungsdienst: Telenotarzt – Innovatives Projekt zur Verbesserung der Patientenversorgung

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Um den Rettungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere auch im ländlichen Raum zukunftsfest zu machen, müssen die wertvollen, hochqualifizierten personellen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Dafür erprobt Sachsen-Anhalt neue innovative Modelle. Eines davon ist der sogenannte Telenotarzt. Dieser soll es ermöglichen, notärztliche Leitungen durch einen Notfallsanitäter zu erbringen, ohne dass ein Notarzt unmittelbar am Einsatzort weilt. Ab heute wird der Telenotarzt in den Landkreisen Mansfeld‑Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) getestet.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mit dem Telenotarzt wollen wir zunächst in den Rettungsdienstbereichen der Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreisen Mansfeld‑SĂĽdharz und Saalekreis die rettungsdienstliche Versorgung von Patienten verbessern. Mit dem innovativen Modellprojekt werden bewusst städtische und vor allem auch ländlich geprägte Rettungsdienstbereiche abgedeckt. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen uns dabei unterstĂĽtzen, den Rettungsdienst weiter zu optimieren und landesweit zukunftsfest zu machen.“

Der Telenotarzt kann das nicht ärztliche Rettungspersonal, insbesondere den Notfallsanitäter bei Rettungseinsätzen unterstützen. Sobald Vitaldaten einem in einer Leitstelle angesiedelten Telenotarzt zur Verfügung gestellt werden, ist dieser in vielen Fällen in der Lage, den vor Ort befindlichen Notfallsanitäter zu unterstützen und damit den zusätzlichen Einsatz eines vor Ort anwesenden Notarztes entbehrlich zu machen. Die unterstützende Hilfe des Telenotarztes kann sofort nach dessen telefonischer Alarmierung erfolgen, ohne dass eine gesonderte Anfahrtszeit hinzukommt.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Vom Einsatz des Telenotarztes erwarte ich eine qualitative Verbesserung des Rettungsdienstes. Die wertvollen personellen Ressourcen im Rettungsdienst können so optimiert eingesetzt werden. Und eines ist auch klar: Soweit ein Rettungsdiensteinsatz das persönliche ärztliche Handeln vor Ort erfordert, wird auch weiterhin der Notarzt vor Ort zur VerfĂĽgung stehen. Daher kommt es einmal mehr auf die Rettungsleitstellen an. Ich danke allen, die an diesem fĂĽr Sachsen-Anhalt wichtigen Projekt beteiligt sind und dies tatkräftig unterstĂĽtzen.“

Das Pilotprojekt ist fĂĽr zwei Jahre mit Verlängerungsoption ausgelegt. In den drei Rettungsdienstbereichen versorgen 52 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge fast 560.000 Einwohner.

Ergänzende Informationen:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die sogenannte Innovationsklausel bzw. Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (§ 49a) verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um innovative Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschlieĂźend zu evaluieren. Gemeinsam mit dem Landesbeirat Rettungswesen wurde nun das Versorgungskonzept des Telenotarztes erstmalig in Sachsen-Anhalt zugelassen.

Bereits im Jahr 2023 wurden im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sogenannte Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Die Genehmigungen gelten fĂĽr den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjährigen Verlängerung. Der Gemeindenotfallsanitäter soll kĂĽnftig bei Notfällen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedĂĽrfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Während der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug fĂĽr die Nutzung durch den Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf ausnahmsweise von einem Gemeindenotfallsanitäter als rettungsdienstlichem Personal fĂĽr den Rettungseinsatz besetzt werden. Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkĂĽrzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten.

Text/Foto: Ministerium fĂĽr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 01. Oktober 2024