Reinhardt zur Suizidhilfe: „Die richtige Weichenstellung“

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Nachdem heute keiner der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe im Bundestag eine Mehrheit gefunden hat, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt (Foto):

„Es ist richtig, dass der Bundestag heute noch keine Entscheidung über ein Suizidhilfegesetz getroffen hat. Das wäre im dichtgedrängten Sitzungsbetrieb der letzten Sitzungswoche der Sache nicht angemessen gewesen. Nun haben wir Zeit für die noch nicht ausreichend geführte gesamtgesellschaftliche Debatte. Und es gibt Zeit, bei diesem wichtigen Thema den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun: Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden. Der Bundestag hat dafür mit dem heute angenommenen Entschließungsantrag die Weichen gestellt. Für die Erarbeitung des Suizidpräventionsgesetzes hat ein breites fachliches Bündnis unter Beteiligung der Bundesärztekammer mit fundierten fachlichen Empfehlungen bereits vor über einem Jahr die Voraussetzungen geschaffen. Nach dem Suizidpräventionsgesetz ist eine Regelung zur Suizidhilfe der zweite Schritt. Wir wollen gern dazu beitragen, dafür bessere Lösungen zu finden, als sie die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe gebracht hätten.“

Hinweise der Bundesärztekammer zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

Text/Foto: Bundesärztekammer