Regionale Planungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt kĂĽnftig per Gesetz finanziell besser ausgestattet

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Magdeburg/ST. Eine heute von der Landesregierung verabschiedete Änderung des Landesentwicklungsgesetzes sieht unter anderem eine bessere Finanzausstattung der Regionalen Planungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt vor. Der Gesetzentwurf legt außerdem die neuen Teilflächenziele für Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt fest.

„Die Regionalen Planungsgemeinschaften hierzulande ĂĽbernehmen bei der Ausweisung der Windflächen eine zentrale Rolle“, erklärte die Ministerin fĂĽr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂĽskens (Foto), heute nach der Kabinettssitzung. Der Gesetzentwurf sehe daher vor, die fĂĽnf Planungsgemeinschaften mit Blick auf die kĂĽnftigen Aufgaben finanziell und personell stärker aufzustellen, damit die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden können. „Nach einer Verdopplung des Finanzierungsanteils 2023 strebt das Land fĂĽr das Jahr 2024 einen Gesamtbetrag von einer Million Euro an“, erläuterte die Ministerin. Mit den kommunalen Spitzenverbänden sei man sich einig, gemeinsam die Regionalplanung finanziell und personell langfristig stabil aufstellen zu wollen, kĂĽndigte Lydia HĂĽskens vorbehaltlich des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Landeshaushalts fĂĽr 2024 an.

„Mit der Festlegung der neuen Teilflächenziele fĂĽr Windenergie an Land wird in Sachsen-Anhalt die Grundlage zur Erreichung des bundesweit vorgegebenen Windflächenanteils von durchschnittlich 2,2 Prozent geschaffen. Zugleich sind wir mit der Gesetzesänderung in der Lage, den Ausbau der Windenergie planerisch rechtssicher zu steuern“, erklärte HĂĽskens.

Mit Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (01.02.2023) sind die Länder verpflichtet, bis 2027 bzw. 2032 einen Mindestanteil der jeweiligen Landesflächen für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen.

Nach den Worten der Ministerin sieht der vorliegende Gesetzentwurf folgende Teilflächenziele für die einzelnen Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt vor:

• Harz 1,2 Prozent bzw. 1,6 Prozent

• Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

• Altmark 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

• Halle 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

• Magdeburg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

Es ist grundsätzlich Ziel der Landesregierung den Windausbau möglichst gleichverteilt im Land zu organisieren. Die Planungsregion Harz solle jedoch aufgrund ihrer naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie des Vorkommens geschützter Arten, wie des Rotmilans, eine Regionsfläche von lediglich 1,6 Prozent für Windenergienutzung zur Verfügung stellen, erläuterte die Ministerin. Das führe aufgrund der vergleichsweise geringeren Regionsfläche zu der moderaten Erhöhung des Flächenanteils in den anderen Planungsregionen des Landes.

Nach einer rund vierwöchigen Anhörung – unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern und des Waldbesitzerverbandes sowie der landwirtschaftlichen und Naturschutzverbände – hat sich das Kabinett heute erneut mit dem Entwurf des Gesetzes befasst, dass nun vom Landtag verabschiedet werden kann.

Quelle: Staatskanzlei

Foto/FDP