Wutausbruch fĂŒhrt zu mehreren zerbrochenen Fensterscheiben
39576 Stendal, FrommhagenstraĂe/BahnhofstraĂe, 04.03.2022, 16:28 Uhr bis 16:40 Uhr
Verschiedene Zeugen teilen ĂŒber Notruf mit, dass eine mĂ€nnliche Person auf offener StraĂe durchdreht und gegen Fensterscheiben FaustschlĂ€ge austeilt bzw. diese mit Steinen bewirft. Vor Ort konnte der polizeilich hinlĂ€nglich bekannte 34-jĂ€hrige Beschuldigte festgestellt werden. Nach seinen Angaben hĂ€tte er sich mit seiner EX-Freundin gestritten, woraufhin er die Selbstbeherrschung verloren hat. BeschĂ€digt hĂ€tte er jedoch nichts. Die rechten Hand des Beschuldigten war stark blutverschmiert. Nach spurensichernden MaĂnahmen wurde der Beschuldigte vor Ort entlassen.
In der FrommhagenstraĂe wurden nach bisherigen Erkenntnissen zwei Fensterscheiben und in der BahnhofstraĂe eine Fensterscheibe beschĂ€digt.
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Ruhestörender LÀrm wird eigenmÀchtig beendet
39629 Bismark, StraĂe der Einheit 21a, Jugendclub, 04.03.2022, gg. 22:00 Uhr
Ăber den Notruf wird eine Ruhestörung in Bismark vor dem Jugendclub durch zehn Jugendliche mittels mobiler Lautsprecherbox mitgeteilt. Bei Eintreffen vor Ort konnte mehrere Personen im Alter zwischen 43 und 57 Jahren angetroffen werden, welche sich durch die Ruhestörung belĂ€stigt fĂŒhlen. Die Ruhestörung finde jedes Wochenende statt, sodass zunĂ€chst eine Ordnungswidrigkeitennzeige wegen Ruhestörenden LĂ€rm aufgenommen wurde.
Zwei der vermeintlichen Verursacher der Ruhestörung wurden unweit des Jugendclubs festgestellt und anlassbezogen befragt. Hierbei wurde bekannt, dass ein Anwohner der StraĂe der Einheit gegen 22:00 Uhr vorbeigekommen ist, die mobile Lautsprecherbox weggerissen, herumgeschleudert und mit der Lautsprecherbox einen Jugendlichen am RĂŒcken getroffen hat. Der Jugendliche erlitt hierdurch leichte Verletzungen, die Lautsprecherbox wurde beschĂ€digt.
Der Anwohner wurde aufgesucht. Nach erfolgter Belehrung wurde ihm der Tatvorwurf gemacht. Aufgrund seines Atemalkoholwertes von 0,84 â° wurde eine freiwillige Blutprobenentnahme durchgefĂŒhrt. Es erfolgt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht der gefĂ€hrlichen Körperverletzung sowie SachbeschĂ€digung.
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SachbeschĂ€digung am Burgmuseum TangermĂŒnde
39590 TangermĂŒnde, Schlossfreiheit, Burgmuseum, 05.03.2022, 01:05 Uhr
Nach Meldung wurden am Burgmuseum BeschĂ€digungen an einer auf dem Hinterhof liegenden ZauntĂŒr, an der dortigen öffentlichen Toilette sowie an einem BlumenkĂŒbel, durch mehrere unbekannte alkoholisierte Jugendliche begangen. Die Randalierer konnten nicht mehr gestellt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 200 ⏠geschĂ€tzt.
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MĂŒllcontainerbrand
39539 Havelberg, Breite StraĂe 30, 05.02.2022, 06:16 Uhr
Nach bisherigen Erkenntnissen setzen unbekannte TĂ€ter eine PapiermĂŒlltonne in Brand, wodurch diese vollstĂ€ndig zerstört wurde.
Ein aufmerksamer Anwohner stellte die qualmende Papiertonne fest und separierte diese geistesgegenwĂ€rtig von den anderen abgestellten Tonnen. Die Feuerwehr löschte den Brand vollstĂ€ndig. Der Sachschaden belĂ€uft sich auf zirka 300 âŹ.
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Verkehrsgeschehen
FĂŒhren eines Pkws unter BtM-Einfluss
39576 Stendal, TangermĂŒnder StraĂe, 05.03.2022, 00:20 Uhr
Bei einer verdachtsunabhĂ€ngigen Verkehrskontrolle konnten bei einem 18-jĂ€hrigen Skoda-Fahrer typischen Ausfallerscheinungen nach aktuellen Drogenkonsum festgestellt werden. Ein freiwillig durchgefĂŒhrter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis. Nach DurchfĂŒhrung der Blutprobenentnahme wurde gegen den KraftfahrzeugfĂŒhrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ihm fĂŒr 24 h die Weiterfahrt untersagt.
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FĂŒhren eines R-Rollers unter BtM-Einfluss und ohne Versicherungsschutz
39576 Stendal, KörnerstraĂe, 05.03.2022, 11:31 Uhr
Im Rahmen des PrĂ€senzdienstes stellte eingesetzten Beamten im öffentlichen StraĂenverkehr eine mĂ€nnliche Person auf einem E-Roller ohne gĂŒltiges Versicherungskennzeichen fest.
Der 35-jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer war hinlĂ€nglich wegen BetĂ€ubungsmitteldelikten bekannt. Ein freiwillig durchgefĂŒhrter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine. Nach DurchfĂŒhrung der Blutprobenentnahme wurde gegen den KraftfahrzeugfĂŒhrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren eingeleitet und ihm fĂŒr 24 h die Weiterfahrt untersagt.
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