Polizeirevier Stendal: Aktuelle Polizeimeldungen

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Fahren unter Alkohol

Stendal, den 09.12.2021 um 00:55 Uhr

In der Nacht fiel den Polizeibeamten in der Stadtseeallee ein Fahrradfahrer auf. Dieser war ohne Beleuchtung unterwegs. Bei der Kontrolle des 39-JĂ€hrigen Fahrradfahrers konnte ebenfalls ein Alkoholgeruch festgestellt werden. Der durchgefĂŒhrte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,77‰. Der 39-JĂ€hrige wurde in das Polizeirevier verbracht, Blutprobenentnahme durchgefĂŒhrt und Strafverfahren eröffnet.

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Betrugsmasche: Falsche Polizisten

Stendal, den 09.12.2021

Am heutigen Vormittag wurden mehrere Personen von falschen Polizeibeamten angerufen. Dabei versuchten diese, Zugriff auf das private Sparkassenkonto der angerufenen zu erlangen. Die Anrufer wollten mit erfundenen Geschichten, etwa das Konto sei „gehackt“ worden, Zugriff auf den PC bzw. sensible Daten erhalten.

So gehen die BetrĂŒger vor:

· Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte mit Namen und angeblicher IdentitÀtsnummer aus

· Dann wird verlangt, Zugriff des privaten PC ĂŒbers Internet (z.B. durch TeamViewer) freizugeben

Sollten die BetrĂŒger Zugriff auf dem PC erlangen, können diese sensible Daten wie Online-Banking-ZugĂ€nge oder Kreditkarteninformationen erhalten.

Tipps der Polizei:

· Legen Sie im Fall eines solchen Anrufs sofort auf und melden Sie die Nummer des Anrufers der Polizei.

· Geben Sie auf keinen Fall private Daten wie z.B. Bankkonten, Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten wie PayPal heraus.

· Erlauben Sie einem unbekannten Anrufer nie Zugriff auf ihren Rechner.

Die Polizei wird von Ihnen nie den Zugriff auf ihren privaten Rechner verlangen.

Wenn Sie Opfer wurden:

· Trennen Sie ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter.

· Über einen nicht infizierten Rechner sollten Sie unverzĂŒglich Ihre Passwörter Ă€ndern.

· Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der TÀter gelangt sind.

· Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getĂ€tigte Zahlungen zurĂŒckholen können.

· Melden Sie sich bei der Polizei, etwa bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes.