Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

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Schönebeck (Taschendiebstahl)

Am Dienstagvormittag wurde, im Aldi-Markt in der Karlstraße, das Portmonee einer 75-Jährigen aus ihrer Einkaufsbeutel entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs, zwischen 09:45 und 10:15 Uhr, im Einkaufswagen abgelegt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. In der Handtasche befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden.

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Aschersleben (Einbruch in Gartenanlage)

In der Nacht zu Dienstag wurde in der Kleingartenanlage „Quellgrund“ in der Mehringer Straße eingebrochen. Die unbekannten Täter verschafften sich gewaltsam Zugang zu mindestens 17 Gärten und durchsuchten diese. Welche Gegenstände konkret entwendet wurden muss erst noch einzeln erfasst werden. Die meisten Einbrüche blieben aber offenbar im Versuchsstadium. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

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Güsten (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Dienstagmittag, kontrollierte die Polizei einen 38-Jährigen, welcher mit einem PKW in der Bernburger Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.

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Text/Foto: Polizei