Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

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Nienburg (Fahrzeugdiebstahl)

Am Montagmorgen wurde der Diebstahl eines PKW Mazda CX5 zur Anzeige gebracht. Das Fahrzeug wurde am Samstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr vor einem Grundstück in der Warte abgestellt. Am Montagmorgen wurde der Diebstahl bemerkt. Beide Fahrzeugschlüssel befinden sich noch bei der Eigentümerin. Am Fahrzeug befanden sich die amtlichen Kennzeichen SLK-U 776. Eine Anzeige wurde aufgenommen und die Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

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Schönebeck (Fahrraddiebstahl)

Am Montagnachmittag wurde vom Hof der Schule Am Lerchenfeld ein Fahrrad der Marke Scott entwendet. Der Schüler hatte das Rad (Typ Contessa Active 40) gegen 13:15 Uhr am dortigen Fahrradständer angeschlossen und sich zum Unterricht begeben. Als er etwa 2 Stunden später das Fahrrad wieder nutzen wollte, war es mitsamt dem Faltschloss verschwunden. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

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Staßfurt (Fahrraddiebstahl)

In der Nacht zu Montag wurde vom Hof eines Privatgrundstücks in der Moorstraße ein Mountainbike der Marke BERGAMONT entwendet. Der Eigentümer hatte das Rad auf dem Hof abgestellt und mit einem handelsüblichen Zylinderkabelschloss gegen unbefugten gebrauch oder Wegnahme gesichert. Am Morgen wurde der Diebstahl bemerkt du zur Anzeige gebracht. Die Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

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Schönebeck (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Am Montagabend kam es im Resedaweg zu einem Unfall, in dessen Folge sich die vermeintliche Fahrerin unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Besitzer eines Hauses hatte gegen 19:50 Uhr den Schaden an seinem Gartenzaun bemerkt und die Polizei informiert. Während der Unfallaufnahme wurde die Fahrerin eines PKW aus der Nachbarschaft als mögliche Unfallverursacherin bekannt. Zeugen hatten den Unfall beobachtet und führten die Beamten auf die Spur. Während d er Befragung stellte sich heraus, dass die Fahrerin den Abstand zum Zaun falsch eingeschätzt hatte und es dadurch zur Kollision kam. Ein möglicher Grund für die Fehleinschätzung waren die vereisten Scheiben ihres Fahrzeuges. Der Unfall wurde zu Protokoll genommen und so eine anstehende zivilrechtliche Schadensregulierung ermöglicht.