SchlÀgerei in Bar
Burg, Schartauer StraĂe, 21.11.2021, 03:20 Uhr
Am Sonntagmorgen kam es in einer Bar in Burg zu einer SchlÀgerei zwischen mehreren Personen. Durch das schnelle Eingreifen der Polizeibeamten konnten weitere Auseinandersetzungen verhindert und die Lage beruhigt werden. Alle beteiligten Personen wurden getrennt und belehrt. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.
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Unter Drogen im StraĂenverkehr unterwegs
Burg, GroĂe BrahmstraĂe, 19.11.2021 16:21 Uhr
Am 19.11.2021, gegen 16:21 Uhr, wurde im Rahmen einer Polizeikontrolle ein 22-JĂ€hriger Autofahrer in der Ortslage Burg kontrolliert. Bei dem FahrzeugfĂŒhrer fielen den Beamten drogentypische Merkmale auf. Ein Drogenvortest untermauerte, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stehen könnte. Aus diesem Grund wurde dem Fahrer im örtlichen Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurde eine Strafanzeige gefertigt, da der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte die Drogen zuvor illegal erworben und besessen hat.
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Friedliche Versammlungslage in Genthin
Genthin, Karower StraĂe 20.11.2021, 10:30 Uhr
Die Polizei begleitete am Samstag eine angemeldete Versammlung in Genthin. Unter dem Motto „Medizinische Versorgung in Genthin“ wurde durch den BĂŒrgermeister der Stadt zu einer Versammlung aufgerufen. An dieser nahmen ca. 200 Personen teil. Der Aufzug setzte sich gegen 10:00 Uhr ĂŒber die Karower Str. – Brandenburger Str. i.R. Marktplatz in Bewegung und erreichte diesen ca. gegen 11:00 Uhr. An der Versammlung nahmen mehrere Landtagsabgeordnete verschiedener Parteien mit RedebeitrĂ€gen teil. Die Polizei war im Einsatz, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu sichern und darauf zu achten, dass verfĂŒgte Auflagen eingehalten werden. Die Versammlung verlief insgesamt störungsfrei.
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Geldstrafe bezahlt – 39-JĂ€hriger muss keine Haft antreten
Burg, BahnhofstraĂe 29b, 20.11.2021 10:56 Uhr
Polizeibeamte des Polizeireviers Burg haben am 20.11.2021 einen Haftbefehl gegen einen 39-JÀhrigen realisiert. Weil der Mann eine offene Geldstrafe bezahlen konnte, ersparte er sich einen GefÀngnisaufenthalt von rund einem Monat. Gegen den Mann lag ein Strafbefehl des zustÀndigen Amtsgerichts wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Aufgrund der sofortigen Zahlung von 500 Euro sowie anfallende Kosten von 84,50 Euro konnte er die Vollstreckung der Restersatzfreiheitsstrafe abwenden und ersparte sich den Aufenthalt im GefÀngnis.
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