OB Borris: Erste Anlaufstelle für Geflüchtete ist die Ausländerbehörde

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Magdeburg. In Magdeburg leben derzeit rund 4.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge. Damit sie zielgerichtet unterstützt werden können, ist eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde unabdingbar. Darauf weist der Sonderstab Ukraine der Landeshauptstadt hin. Ohne behördliche Anmeldung ist beispielsweise auch der Schulbesuch nicht möglich, obwohl ab 25. August 2022 für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen Schulpflicht besteht.

Der Sonderstab Ukraine betont zudem, dass erst eine Anmeldung bei der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis erfolgen muss, bevor weitere Schritte wie Wohnungsanmietungen und Schulanmeldungen erfolgen können. „Durch die ausgesetzten Verteilungskriterien hat Sachsen-Anhalt weit mehr Geflüchtete aufgenommen als durch den sog. Königsteiner Schlüssel vorgegeben. Um die sowieso schon angespannten Kapazitäten gerade in den Schulen der Landeshauptstadt nicht noch weiter auszureizen, wäre es angezeigt, wenn ukrainische Familien in den Landkreisen blieben und die dortigen Schulen besuchten“, so Oberbürgermeisterin Simone Borris (Foto).

Immer wieder erleben die Behördenmitarbeitenden auch, dass Mietverträge für Wohnungen in Magdeburg abgeschlossen werden, obwohl die Geflüchteten in einem anderen Landkreis gemeldet sind. Oder dass Kinder an Schulen angemeldet werden, obwohl sie offiziell nicht in der Landeshauptstadt gemeldet sind. Doch ohne Anmeldung gibt es keine Schuluntersuchung, die für alle Kinder und Jugendlichen verbindlich ist, die in Deutschland die Schule besuchen.

Deshalb erfolgt der Hinweis an die ukrainischen Geflüchteten, dass sie sich zuerst an die Ausländerbehörde zu wenden haben. Hierbei gilt: Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Terminwünsche können per E-Mail über ukraine-abh@ewo.magdeburg.de vereinbart werden. Die E-Mail sollte den Namen und Vornamen der Personen enthalten, die sich in Magdeburg anmelden möchten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, durch postalische Versendung oder Einwurf in den Briefkasten der Ausländerbehörde Ihr Anliegen vorzubringen.

Foto (c) simoneborris.de