Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans fĂŒr Sachsen-Anhalt beschlossen

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Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufzustellen.

Magdeburg. „Angefangen bei der demografischen Entwicklung ĂŒber Klima- und Strukturwandel bis hin zur Energiewende und der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen – wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor zehn Jahren. Unter diesen verĂ€nderten Rahmenbedingungen mĂŒssen neue Strategien zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung entwickelt werden“, erklĂ€rte Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens (Foto), in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.

Einen wichtigen Aspekt bei der Neuaufstellung des LEP stelle die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berĂŒhrten öffentlichen Stellen dar, sagte die Ministerin. Eine frĂŒhzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. „Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung und den Einsatz aller Beteiligten“, hob HĂŒskens abschließend hervor.

Nach den Worten der Ministerin werden nun in einem ersten Schritt Kommunen, öffentliche PlanungstrĂ€ger, VerbĂ€nde und Vereinigungen aufgefordert, ihre eigenen Vorstellungen und Maßnahmen mitzuteilen, die fĂŒr die Aufstellung des LEP von Bedeutung sein können.

Zu den Schwerpunkten der Neuaufstellung des LEP gehören

  • die zukunftsfĂ€hige Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt als Grundstein zur Herstellung gleichwertiger LebensverhĂ€ltnisse, fĂŒr die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen fĂŒr die Versorgung der Bevölkerung sowie fĂŒr die StĂ€rkung des lĂ€ndlichen Raums als Wohn- und Wirtschaftsstandort,
  • die Gestaltung der Siedlungsentwicklung unter besonderer BerĂŒcksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels, des Bedarfs an Wohn- und GewerbeflĂ€chen sowie der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in den StĂ€dten und Gemeinden,
  • Klimaschutz und Klimaanpassung, das heißt die Entwicklung raumordnerischer AnsĂ€tze, die zum Erreichen der Klimaschutzziele sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan sind z.B. Maßnahmen zum Hochwasser- bzw. Starkregenmanagement, zum Bodenschutz, zum Schutz der WĂ€lder und zum Waldumbau zu berĂŒcksichtigen.
  • die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, als Voraussetzung fĂŒr eine erfolgreiche Energiewende. Aufgabe des Landesentwicklungsplanes wird es sein, die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen unter der PrĂ€misse des Schutzes von Natur und Landschaft, dem Erhalt des Landschaftsbildes sowie der Sicherung der Land- und Forstwirtschaft zu steuern.
  • der Schutz und die Nutzung des Freiraums, die landesplanerischen Handlungserfordernisse liegen insbesondere in den Bereichen Hochwasserschutz, Rohstoffsicherung sowie Land- und Forstwirtschaft. FĂŒr den Freiraum gilt es, Ziele zu formulieren, die all diese AnsprĂŒche miteinander in Einklang bringen.

Weitere Information:

Mit den Festlegungen im LEP werden wichtige planerische Voraussetzungen fĂŒr die zukunftsfĂ€hige Entwicklung Sachsen-Anhalts geschaffen.

Der Plan zielt darauf ab, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte, die sich zum Beispiel aus dem Erhalt von Natur und Landschaft und der Nutzung fĂŒr Wohnen, Gewerbe, dem Ausbau der Infrastruktur und dem Abbau von Rohstoffen ergeben, minimiert werden.

Der derzeit gĂŒltige LEP 2010 trat am 12. MĂ€rz 2011 in Kraft. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die Entwicklung des Landes in vielen Bereichen grundlegend verĂ€ndert.

Foto: © FDP

Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 08. MĂ€rz 2022