Monitoringbericht 2024/2025: Wolfspopulation wächst langsamer / Willingmann setzt sich für konsequenteren Schutz von Weidetieren ein

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Magdeburg. Die Wolfspopulation wächst in Sachsen-Anhalt langsamer als in den Vorjahren. Das geht aus dem aktuellen Wolfsmonitoringbericht 2024/2025 hervor, den das Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz (LAU) am heutigen Montag gemeinsam veröffentlicht haben. Der Bericht ist ab sofort online abrufbar. So ist die Zahl der im Land lebenden Wölfe im Berichtszeitraum von Mai 2024 bis April 2025 lediglich um 12 auf 276 gestiegen. Im Vorjahreszeitraum lag der Zuwachs noch bei 58 Wölfen. Die Zahl der Territorien im Land ging erstmalig um eines auf insgesamt 38 zurück.

Auch wenn die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere im aktuellen Berichtszeitraum wieder zurück ging, will sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) für einen konsequenteren Schutz von Weidetieren einsetzen. „Wo Wölfe hinreichenden Herdenschutz überwinden, muss es möglich sein, sie rechtssicher zu entnehmen“, betonte der Minister. Er begrüßt deshalb auch die von der Bundesregierung geplante Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz: „Vor einem Jahr haben wir in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit für Schnellabschüsse per Erlass geschaffen, um dem Spannungsverhältnis zwischen Nutztierhaltung und Wolfsschutz Rechnung zu tragen. In der Praxis hat sich aber bislang gezeigt, dass die Hürden für Entnahmen trotz Erlasslage noch immer zu hoch sind. Mit Blick auf die vom Bund geplanten Regelungen bin ich aber zuversichtlich, dass wir zeitnah zu einem pragmatischeren Umgang mit Problemwölfen kommen.“

In Sachsen-Anhalt wurde bislang kein Wolf per Schnellschuss-Erlass entnommen. Mitte Oktober 2025 hatte zwar das Landesverwaltungsamt nach mehreren Übergriffen auf Nutztiere eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Landkreis Wittenberg erteilt. Nach einem Eilantrag wurde die Genehmigung aber durch das Verwaltungsgericht Halle wieder ausgesetzt. Grund für diese Entscheidung war die nach Ansicht des Gerichtes unzureichende Anwendung von Alternativen. Im entschiedenen Fall war der Zaun nicht wie empfohlen 1,20 Meter hoch.

Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) soll den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben werden. Das bedeutet: Wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. Der günstige Erhaltungszustand ist gegenwärtig mit Ausnahme der alpinen Region für ganz Deutschland festgestellt worden.

Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist nach den Plänen der Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt künftig auch eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe möglich. „Nach wie vor wichtig ist es, dass es keine planlose Jagd auf den Wolf geben wird, das wäre völlig unangemessen“, betonte Willingmann. „Aber dort, wo Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere immer häufiger verletzt oder getötet werden, sollten Entnahmen künftig schneller und unkomplizierter möglich sein.“

Die Zahl der Übergriffe ist im Monitoringjahr 2024/2025 insgesamt zurückgegangen. So wurden 48 Übergriffe mit 159 getöteten Nutztieren offiziell registriert – so wenige wie seit neun Jahren nicht mehr. 86,7 Prozent der getöteten Tiere waren Schafe, 6,7 Prozent Rinder und weitere 6,7 Prozent Gehegewild.

Die 276 im Land lebenden Wölfe verteilen sich aktuell auf 31 Rudel (-2), fünf Paare (+/- 0) und zwei Einzeltiere (+1). 15 Wölfe wurden im aktuellen Berichtszeitraum tot aufgefunden und dem Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet. Davon wurden zwei Tiere notgetötet (ein fortgeschritten an Babesiose erkrankter Welpe und ein Welpe, welcher einen Verkehrsunfall mit schwersten Verletzungen zunächst überlebte). Außerdem wurden vier Nachweise illegaler Tötungen, sechs weitere Verkehrsunfälle und drei bisher unklare Todesursachen registriert.

Für den Monitoringbericht ist eine breite Datengrundlage von großer Bedeutung. Hinweise oder Sichtungen können über das Tierartenmeldeportal direkt online an das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet werden. Dazu erklärte LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel: „Für den aktuellen Monitoringbericht wurden mehr als 6.000 Ereignisse ausgewertet, viele Hinweise davon stammen aus Forstbetrieben, der Jägerschaft oder kommen direkt aus der Bevölkerung. Sichtungen, andere Wolfshinweise oder Rissverdacht sollten daher stets gemeldet werden. Nur so kann der Bericht die Verhältnisse bestmöglich abbilden.“

Das aktuelle Wolfsmonitoring ist auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz abrufbar unter: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte

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Text/Foto: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 24. November 2025