Leichter Rückgang an PCR-Tests – Labore geben aber noch keine Entwarnung!

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In der vergangenen Kalenderwoche (07.02.–13.02.2022) waren erstmals seit Beginn des Jahres die Anzahl der Tests und die Positivrate leicht rückläufig. Dies geht aus der Datenerhebung des ALM e.V. hervor, an der erneut 182 fachärztliche Labore teilgenommen haben, und entspricht der vom RKI beschriebenen Entwicklung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens. In der KW 06 wurden insgesamt 2.366.691 PCR-Untersuchungen durchgeführt (Vorwoche: 2.477.154 SARS-CoV-2-PCR-Tests), dies sind 4 Prozent weniger als in der Woche zuvor. Die bundesweit errechnete Positivrate lag mit 43,9 Prozent erstmals wieder etwas niedriger als in der Vorwoche (45,1 Prozent), dennoch sind in einigen Bundesländern mit hoher Inzidenz noch immer mehr als die Hälfte aller ausgewerteten Proben positiv. Auch die Anzahl der positiv befundeten SARS-CoV-2-Proben sank um 7 Prozent gegenüber der Vorwoche, erreichte aber mit 1.038.548 positiven PCR-Befunden dennoch einen der höchsten Werte seit Beginn der Pandemie (KW 05: 1.117.950). Die Auslastung der Labore wurde im bundesweiten Durchschnitt mit 86 Prozent ermittelt. In einzelnen Regionen lag sie weiterhin deutlich darüber. Die medizinischen Labore konnten trotz enormer Belastung auch in der vergangenen Woche alle an sie gestellten Anforderungen zuverlässig erfüllen. Die SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten für die laufende Woche konnten mit rund 2,8 Millionen PCR-Tests erneut leicht erhöht werden. 

Der fachärztliche Laborverband weist darauf hin, dass die erst zum vergangenen Wochenende überarbeitete Testverordnung ausschließlich das Testregime für die asymptomatischen Personen regelt. Symptomatische Personen sind in der Kommunikation zur Teststrategie aus Sicht der Laborfachärzte nicht ausreichend angesprochen. „Erkrankte Personen werden im Rahmen der Krankenbehandlung selbstverständlich von den medizinischen Facharztlaboren mit dem PCR-Test versorgt. Hierfür standen und stehen in den Laboren zu jedem Zeitpunkt ausreichende PCR-Testkapazitäten zur Verfügung. Für die fachärztliche Labordiagnostik ist die Bekämpfung der Pandemie kein Geschäftsmodell, sondern eine notwendige und gute Medizin. Als Fachärzte haben wir an allererster Stelle immer die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Blick“, so Dr. Michael Müller., 1. Vorsitzender des ALM e.V. Die Akkreditierten Labore in der Medizin begrüßen in diesem Zusammenhang auch die wieder verstärkt medizinische Ausrichtung der Nationalen Teststrategie und stimmen hier dem Expertenrat der Bundesregierung in dessen 6. Stellungnahme vom Samstag ausdrücklich zu.

„Der leichte Rückgang an Testaufkommen stimmt uns zwar als erster Hinweis auf ein rückläufiges Infektionsgeschehen positiv, aber noch besteht aus Sicht der Labore weiterhin Anlass zur Vorsicht und Umsicht. Die Spitze der Omikron-Welle ist in einigen Bundesländern noch immer nicht erreicht. Es ist auch weiterhin wichtig, die SARS-CoV-2-Diagnostik anlassbezogen und niedrigschwellig nach den RKI-Empfehlungen weiterzuführen und alle Erkrankten mittels PCR zu untersuchen. Die jetzt vorgenommene Priorisierung ist keine Rationierung! Für diese gibt es auch keine Notwendigkeit, denn die medizinischen Labore haben das Testaufkommen sowohl für Verdachtsfälle, für tatsächlich Erkrankte als auch für eine hohe Anzahl symptomloser Fälle zuverlässig bewältigt“, stellt Nina Beikert, Mitglied im Vorstand des ALM e.V., klar.

„Ganz ohne Vorwarnung hat das Bundesministerium für Gesundheit die variantenspezifische PCR aus der Verordnung gestrichen. Dies macht in Anbetracht der Dominanz der Omikron-Variante sicherlich vorerst Sinn. Es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass dieses Instrument im Falle einer durchaus zu erwartenden neuen Virusvariante zur Einschätzung der pandemischen Lage wieder aktiviert werden muss“, betont der Vorsitzende Müller. Der ALM e.V. bekräftigt in diesem Zusammenhang die Position des Expertenrates, dass der neue Subtyp BA.2 durch die noch leichtere Übertragbarkeit zu erneut steigenden Inzidenzen sowie zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte. In diesem Zusammenhang wäre eine Übergangsregelung für die variantenspezifische PCR mit einer gewissen Verfügbarkeit, zum Beispiel bei behördlicher Anforderung durch Gesundheitsämter im Pandemiemanagement, wünschenswert gewesen.

Ein wesentlicher Aspekt der Nationale Teststrategie bleibt die niedrigschwellige Testung mittels Antigentests. Bereits vor einigen Wochen wurde angekündigt, dass das Paul-Ehrlich Institut (PEI) Mitte Februar eine überarbeitete Positivliste für Antigentests zum Nachweis der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 vorlegen würde. „Im Zusammenhang mit der neuen Testverordnung ist es dringend geboten, dass das PEI diese qualitative Einordnung der Antigentests vornimmt. Nur wenn wir sicher sind, dass die Sensitivität der in den zahlreichen Testzentren eingesetzten Schnelltests stimmt, kann die Eindämmung der Pandemie funktionieren“, bekräftigt der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Jan Kramer.

Text ALM e.V.

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