Ende 2024 bezogen 46 550 Haushalte in Sachsen-Anhalt Wohngeld, 195 mehr als im Vorjahr (+0,4 %).
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhielt die Mehrheit der betroffenen Haushalte (42 215) Wohngeld als Zuschuss zur Miete, den ĂŒbrigen 4 335 EmpfĂ€ngerhaushalten wurde es als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewĂ€hrt (Lastenzuschuss).
Ende 2024 hatten in 45 610 (+0,5 %) Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch sank auf 230 EUR (2023: 239 EUR). Bei den 940 (-2,1 %) wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Mischhaushalte) lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 206 EUR (2023: 221 EUR). Mischhaushalte sind EmpfÀngerhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch gemeinsam leben.
Von den 45 610 reinen Wohngeldhaushalten war bei 66,6 % (30 355) der Haupteinkommensbezieher eine Rentnerin bzw. ein Rentner oder eine PensionÀrin bzw. ein PensionÀr, mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamteinkommen von 960 EUR und einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch von 209 EUR.
Mit 5 280 Haushalten wurde am hÀufigsten Wohngeld in der Landeshauptstadt Magdeburg gewÀhrt (2023: 5 100). Im Landkreis Jerichower Land wurden mit 1 500 FÀllen die wenigsten WohngeldantrÀge bewilligt (2023: 1 460).
Durch die âWohngeld Plusâ-Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhielten mehr Haushalte Wohngeldanspruch. Zudem wurde im Rahmen der Reform auch die Höhe des Wohngelds angepasst, unter anderem kamen mit der Heizkosten- und der Klimakomponente zwei neue Leistungsbausteine hinzu. Auch im Folgejahr 2024 blieb die Anzahl der EmpfĂ€ngerhaushalte dadurch auf einem hohen Niveau.
Wohngeld können einkommensschwĂ€chere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie ĂŒber ein eigenes Einkommen verfĂŒgen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/BĂŒrgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 07. Juli 2025
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