Landtagswahl 2026: Integrationsbeauftragte und LAMSA rufen Zugewanderte zu politischer Teilhabe auf

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Magdeburg. Landesintegrationsbeauftragte Susi Möbbeck (Foto) und das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA) rufen Menschen mit Migrationsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit dazu auf, von ihren politischen Teilhaberechten Gebrauch zu machen und sich als Kandidatinnen und Kandidaten fĂŒr die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt aufstellen zu lassen. „Nur rund 1 Prozent der Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt haben eine Migrationsgeschichte – das ist einer der niedrigsten Werte bundesweit. Die politische ReprĂ€sentation von Menschen mit Migrationsgeschichte in Parlamenten prĂ€gt nicht nur politische Debatten und Entscheidungen, sondern stĂ€rkt auch das Vertrauen in die Demokratie. Gleichzeitig spiegelt ein vielfĂ€ltig besetztes Parlament besser die Zusammensetzung unserer Gesellschaft wider“, so Möbbeck.

Aktuell starten viele Parteien mit der Aufstellung ihrer Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten. Susi Möbbeck sagt: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt fĂŒr politisches Engagement, damit der wachsende Migrationsanteil in der Gesellschaft auch im Parlament sichtbar wird. Politische Teilhabe ist der beste Weg, um die aktuelle ReprĂ€sentationslĂŒcke zu schließen. DafĂŒr braucht es sowohl eine Offenheit der Parteien als auch die Bereitschaft der migrantischen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, sich einzubringen.“

Mika Kaiyama, stellvertretende GeschĂ€ftsfĂŒhrerin von LAMSA, unterstĂŒtzt den Aufruf: „Das Wahlrecht ist ein zentrales Instrument fĂŒr politische Partizipation fĂŒr BĂŒrger*innen in einer funktionierenden Demokratie. Das WĂ€hlen ist allerdings keine Lotterie, sondern eine VerantwortungsĂŒbernahme fĂŒr gesellschaftliche Entwicklung. FĂŒr eine zukunftsfĂ€hige Landespolitik brauchen wir ein Parlament, welches divers besetzt ist.“ LAMSA plant demnach eine Reihe von Dialogveranstaltungen im niedrigschwelligen Format an ungewöhnlichen Orten, hieß es weiter.

Das passive Wahlrecht – also das Recht, fĂŒr den Landtag zu kandidieren – haben deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie zusĂ€tzlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

FĂŒr weitere HintergrĂŒnde steht LAMSA gern als Ansprechpartner zur VerfĂŒgung:

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 30. Juni 2025