Landtag beschließt Gesetz: Podologieausbildung in Sachsen-Anhalt wird schulgeldfrei

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Magdeburg. Der Landtag hat das Gesetz zur Ausbildungsförderung in der Podologie beschlossen. Damit mĂŒssen angehende Podologinnen und Podologen ab Herbst 2025 kein Schulgeld mehr zahlen. Mit dem Gesetz wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und die Ausbildung in den Gesundheitsberufen weiter gestĂ€rkt.

Ministerin Petra Grimm-Benne (Foto) begrĂŒĂŸt den politischen RĂŒckenwind des Landtages: „Wir investieren gezielt in die Gewinnung von FachkrĂ€ften im Gesundheitswesen und sorgen fĂŒr mehr Chancengleichheit. Mit der schulgeldfreien Podologieausbildung wird ein wichtiges politisches Ziel erreicht: FĂŒr Auszubildende in allen Gesundheitsberufen, die in unsere ZustĂ€ndigkeit fallen, entfĂ€llt kĂŒnftig das Schulgeld. Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben gemacht.“

„Die Schulgeldfreiheit baut finanzielle HĂŒrden ab, stĂ€rkt den FachkrĂ€ftenachwuchs und sichert die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wir steigern die AttraktivitĂ€t der Podologieausbildung, damit sich mehr Menschen fĂŒr diesen zukunftssicheren Beruf entscheiden. Das Gesetz ist ein Gewinn fĂŒr die Auszubildenden, fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie fĂŒr die Schulen und AusbildungsstĂ€tten“, so die Ministerin.

Hintergrund

Die Podologie wird hĂ€ufig mit kosmetischer Fußpflege verwechselt. TatsĂ€chlich handelt es sich aber um einen eigenstĂ€ndigen medizinischen Fachberuf, der insbesondere bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms eine entscheidende Rolle spielt. Eine unzureichende Versorgung kann im schlimmsten Fall zu Amputationen fĂŒhren.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 11. Juni 2025