Land fördert Stiftung Gedenkstätten mit 21 Millionen Euro

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Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt erhält in den Jahren 2022 bis 2026 rund 21 Millionen Euro an Landesmitteln. Eine entsprechende Vereinbarung haben Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, und Dr. Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten, kürzlich unterzeichnet. Die Mittel dienen der Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung.

Minister Robra erklärte: „Die Stiftung Gedenkstätten leistet einen herausragenden Beitrag für die historisch-politische Bildung in unserem Land. Zudem konnte durch ihr Wirken das Nationale Naturmonument ‚Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie‘ als eine lebendige Erinnerungslandschaft gestärkt und weiterentwickelt werden. Auf der Grundlage unserer Vereinbarung soll die Stiftung auch in den nächsten Jahren in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben für die weitere Ausprägung von Geschichtsbewusstsein überzeugend und ideenreich fortzusetzen. Eine breite Erinnerungskultur ist gerade wichtig in einer Zeit, in der autoritäres und völkisches Denken sowie diverse Verschwörungsmythen eine neue Verführungskraft entwickeln.“

In den nächsten Jahren plant die Stiftung die Durchführung verschiedener Dauerausstellungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung erster Schritte eines Standortentwicklungskonzepts. In diesem Zusammenhang sind Erweiterungen des von der Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge genutzten Abschnitts des unterirdischen Stollensystems, die Erweiterung der Gedenkstätte ROTER OCHSE in Halle um das Hafthaus A sowie die Neugestaltung des Außengeländes in der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen vorgesehen.

Die Stiftung will verstärkt Bildungsangebote für verschiedene Zielgruppen und moderne Vermittlungsformate entwickeln, um so einen breiten Adressatenkreis für die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit der Geschichte zu interessieren.

Hintergrund:

Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist es, dazu beizutragen, dass das Wissen um die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen bewahrt und weitergetragen wird. Es ist ebenso ihre Aufgabe, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeit der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten. Die Stiftung umfasst folgende Gedenkstätten

  • Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin,
  • Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg,
  • Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge,
  • Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen mit dem Todesmarschdenkmal Dolle,
  • Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle,
  • Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg,
  • Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn mit dem Grenzdenkmal Hötensleben

und tritt gemäß ihrem Leitbild für Freiheit, Demokratie und Toleranz ein.

Foto (c) BD-LPSA