Kulturminister Robra würdigt zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt

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Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2023 17 Kunstwerke von 7 Künstlerinnen und Künstlern im Gesamtwert von rund 101.490 Euro angekauft. Die Ankäufe lagen in einer Preisspanne von 2.300 Euro bis 18.600 Euro.

Darunter befanden sich 9 Werke aus dem Bereich Malerei/Zeichnung/ Grafik, 7 Plastiken und eine Reihe von Prints/Fotografien. Der Durchschnittspreis für den Erwerb eine Kunstwerkes betrug rund 3.123 Euro. Zudem wurden 5 Künstlerbücher für insgesamt 6.460 Euro angekauft. Das Land beteiligte sich darüber hinaus im Rahmen von Zuwendungen an drei Ankäufen in Höhe von insgesamt 40.810 Euro.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto) hebt die Bedeutung der zeitgenössischen Kunst für die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt hervor: „Die zeitgenössische Kunst ist der Spiegel unserer Zeit und ein Ausdruck von Kreativität, Emotionen und Perspektiven. Über Kunst und Kultur finden die Menschen zueinander. Sachsen-Anhalt darf ein reiches kunstgeschichtliches Erbe sein Eigen nennen, verfügt aber auch über eine aktive und innovative Gegenwartskunst. Die Landesregierung bekräftigt ihr Engagement für die Förderung der Kunst im Land. Es ist wichtig, die Arbeit unserer talentierten Künstlerinnen und Künstler zu unterstützten und sichtbar zu machen.“

Das Land Sachsen-Anhalt erwirbt jährlich Kunstgegenstände auf der Grundlage von künstlerischen Bewertungen und Empfehlungen des Kunstbeirats. Die angekauften Werke sollen möglichst breitgefächert und genreübergreifend das Leben und Schaffen der Künstlerinnen und Künstler nach künstlerisch bedeutsamen Inhalten für das Land Sachsen-Anhalt dokumentieren.

Eine detaillierte Liste der Kunstankäufe des Landes in den Jahren 2012 bis 2022 ist auf der Website des Landesverwaltungsamtes einsehbar. Sie gibt Auskunft über Künstler, Titel, Jahr, Maße und Technik der erworbenen Kunstwerke. Die Liste wird sukzessive um die Bestände seit 1991 sowie die aktuellen Ankäufe seit 2023 und um Bildmaterial erweitert, um einen noch umfassenderen Einblick in die künstlerische Vielfalt der Sammlung zu ermöglichen.

Zur Frage, ob neben der Angabe des Namens des Künstlers und der Werkbezeichnung die Veröffentlichung des jeweils vom Land für das Werk entrichteten Kaufpreises möglich ist, ist die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur im fachlichem Austausch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und Beauftragten für Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt. Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist vorgesehen, im ersten Schritt die Kaufpreise für die Zeit bis einschließlich 2017 anzugeben, da davon auszugehen ist, dass für diesen zurückliegenden Zeitraum ein schutzbedürftiges Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des jeweils betroffenen Künstlers nicht mehr vorliegt. Für die Zeit ab 2018 wird dies weiter geprüft und ggf. werden die Angaben ergänzt.

Die für das Land Sachsen-Anhalt getätigten Kunstankäufe für die Landeskunstsammlung werden ausschließlich aus Mitteln der Glücksspielabgabe bestritten.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 07. Dezember 2023