Kita-Gesetz verfehlt Ziel: Landesregierung ignoriert zentrale Probleme der Fachkräfte

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung geht aus Sicht der GEW Sachsen-Anhalt an wesentlichen Bedarfen vorbei und greift zentrale Probleme – insbesondere mit Blick auf die Erzieherinnen – nicht auf. Es wird endgültig die Chance verspielt, den Personalschlüssel in dieser Legislaturperiode neu zu regeln und damit sowohl eine vernünftige Personalausstattung bei zurückgehenden Kinderzahlen als auch vernünftige Arbeitsbedingungen für unsere Kolleginnen in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten.

„Es ist endlich an der Zeit, eine bundeseinheitliche Fachkraft-Kind-Relation fĂĽr die Kindertagesbetreuung festzulegen. Nur mit einer grundlegend verbesserten Personalausstattung kann eine qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und individuelle Förderung der Kinder gewährleistet werden“, betont Carsten Sievers, Gewerkschaftssekretär fĂĽr Jugendhilfe und Soziale Arbeit bei der GEW Sachsen-Anhalt. „Eine Umsteuerung des Mitteleinsatzes hin zu MaĂźnahmen, die die Beschäftigten direkt entlasten und ihre Arbeitssituation verbessern, ist dringend notwendig. Insbesondere bei der Anrechnung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, der Freistellung von Leitungskräften und der BerĂĽcksichtigung tatsächlicher Ausfallzeiten im MindestpersonalschlĂĽssel des KiFöG sehen wir noch Verbesserungspotenzial.“

Weiterhin sollen große Teile der zusätzlichen Bundesmittel aus dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) zur Kostendeckung der Elternbeiträge verwendet werden. Eine Verbesserung der Qualität in Sachsen-Anhalts Kindertagesstätten ist so nicht zu erreichen.

„Im Gegenteil: Man lässt sogar dringend benötigte Fachkräfte gehen!“, so Sievers. „Die Träger sind auf Grundlage der geltenden Bestimmungen gezwungen, Stunden zu reduzieren und KĂĽndigungen auszusprechen. Deshalb mĂĽssen im Gesetz zumindest Ăśbergangsregelungen fĂĽr den RĂĽckgang der Kinderzahlen getroffen werden. Unter anderem könnte ein Moratorium beschlossen werden, das den Trägern die Weiterbeschäftigung der Kolleg*innen auch dann ermöglicht, wenn sie den derzeitigen PersonalschlĂĽssel ĂĽberschreiten.“

Die GEW Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, die beim Kita-Aktionstag im September nachdrücklich vorgetragenen Sorgen und Forderungen der Beschäftigten ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf dringend zu überarbeiten.

Hintergrund

Der Sozialausschuss des Landtags hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ohne wesentliche Änderungen passieren lassen. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf nun im Landtag verabschiedet wird.

Text/Foto: GEW Sachsen-Anhalt am 07. Dezember 2024