Magdeburg. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) beraten. Mit der Novelle soll der Rettungsdienst vor allem im ländlichen Raum gestärkt und insgesamt qualitativ verbessert werden.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Patienten müssen im Notfall best- und schnellstmöglich versorgt werden. Deshalb wollen wir den Rettungsdienst insbesondere im ländlichen Raum stärken und seine Leistungsfähigkeit insgesamt verbessern. Wir machen die Notfallversorgung im Land zukunftsfest. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern in einem Notfall zugute.“
Der Gesetzesentwurf sieht u. a. folgende Kernpunkte vor:
Seit 2023 sind Gemeindenotfallsanitäter im Rahmen von Modellprojekten im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis tätig. Künftig sollen sie landesweit bei Notfällen zum Einsatz kommen, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Der Gemeindenotfallsanitäter ist ein innovativer Ansatz, mit dem die Notfallversorgung im Land ergänzt und der Rettungsdienst weiterentwickelt wird.
Der Einsatz des Telenotarztes soll dauerhaft im Rettungsdienstgesetz für das gesamte Land verankert werden. Seit Oktober 2024 erprobt Sachsen-Anhalt in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) den Telenotarzt. Seit dem Start des Pilotprojektes gab es mehr als 620 Telenotarzteinsätze. Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Telenotarzt zu einer Stärkung des Rettungsdienstes führt.
Um die Qualität des Rettungsdienstes weiter zu sichern und auszubauen, sieht die Novelle vor, dass das Ministerium für Inneres und Sport landesweit einheitliche Qualitätsstandards für Mitarbeiter in den Rettungsdienstleitstellen definieren und dafür bestimmte Vorgaben machen kann. Darüber hinaus soll eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal des Rettungsdienstes und der Mitarbeiter der Rettungsdienstleitstellen gesetzlich verankert werden.
Zur Entlastung und Qualitätssteigerung des Rettungsdienstes sieht die Reform des RettDG LSA außerdem die Möglichkeit des freiwilligen Einsatzes von smartphonebasiert alarmierten Ersthelfern vor. Dabei handelt es sich um fachkundige Ehrenamtliche, die über ein App-Alarmierungssystem durch die integrierte Leitstelle alarmiert werden können und ergänzend zur Notfallrettung des Rettungsdienstes Nothilfe am Einsatzort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erbringen.
Eine weitere Anpassung des RettDG LSA ist die vorgesehene Abstimmungspflicht für die Planung der Notarztstandorte. Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, sich mit den ihnen angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Planung der Notarztstandorte abzustimmen.
Keine Änderungen sind hingegen bei den bekannten Hilfsfristen vorgesehen. Sie sind eine Planungsvorgabe für die Träger des Rettungsdienstes und liegen weiterhin unverändert für Rettungstransportwagen bei zwölf Minuten und für Notarzteinsatzwagen bei 20 Minuten.
Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett zur Anhörung freigegeben worden und soll im Dezember abschließend im Kabinett beraten und möglichst noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden.
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Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 21. Oktober 2025