Infrastrukturministerium mahnt zum rechtzeitigen FĂŒhrerscheintausch

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Magdeburg. Das Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bittet noch einmal eindringlich darum, sich rechtzeitig um einen Termin zum Pflichtumtausch des FĂŒhrerscheins zu bemĂŒhen.

„Momentan haben wir zwar gemeinsam mit dem Innenressort eine gute und vor allem rechtssichere Lösung gefunden, die den derzeit schwierigen Bedingungen bei den FĂŒhrerscheinstellen Rechnung trĂ€gt“, erklĂ€rte StaatssekretĂ€r Sven Haller heute in Magdeburg. „Einen nochmaligen Aufschub der Fristen wird es jedoch nicht geben“, betonte Haller.

Die Umtauschfrist fĂŒr FĂŒhrerscheininhaberinnen und -inhaber der JahrgĂ€nge 1953-1958 endete ursprĂŒnglich bereits am 19. Januar 2022, soll nun aber auf Beschluss des Bundesrates bis zum 19. Juli 2022 verlĂ€ngert werden. Solange kann davon abgesehen werden, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene, noch keine neuen Papiere vorweisen können.

StaatssekretĂ€r Haller erinnerte daran, dass jetzt parallel auch schon die FĂŒhrerscheine der GeburtenjahrgĂ€nge 1959 bis 1964 getauscht werden mĂŒssen. Hier lĂ€uft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 aus. Deshalb seien alle betroffenen JahrgĂ€nge gut beraten, wenn sie sich schnellstmöglich um einen entsprechenden Termin bei der kommunalen FĂŒhrerscheinstelle bemĂŒhten, sagte Haller. „Stellen Sie bitte jetzt Ihre AntrĂ€ge und zögern Sie nicht, damit die Bearbeitung auch rechtzeitig abgeschlossen ist“, appellierte der StaatssekretĂ€r an die betroffenen FĂŒhrerscheininhaber.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind die alten Papiere ungĂŒltig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales v. 18. Februar 2022

Foto (c) BMVI