Hundesteuereinnahmen im 1. Halbjahr 2025 leicht gestiegen

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Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen 2024 insgesamt 12 800 Tsd. EUR an Hundesteuer ein. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 3,2 % mehr (2023: 12 402 Tsd. EUR). Wie das Statistische Landesamt anlĂ€sslich des Welthundetages am 10. Oktober mitteilt, lag die Summe der Hundesteuer im 1. Halbjahr 2025 bei 6 651 Tsd. EUR und damit geringfĂŒgig ĂŒber dem im 1. Halbjahr 2024 (6 623 Tsd. EUR).

Die höchsten Einzahlungen im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die 3 kreisfreien StĂ€dte Sachsen-Anhalts. Diese nahmen zusammen 1 700 Tsd. EUR bzw. 25,6 % aller Hundesteuereinnahmen im Land ein. Die höchsten Einnahmen aus Hundesteuer verbuchte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 839 Tsd. EUR. Die Landeshauptstadt erhielt damit 113 Tsd. EUR mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (726 Tsd. EUR). Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) nahm im 1. Halbjahr 2025 mit 597 Tsd. EUR zwar die zweithöchsten Einnahmen aus Hundesteuern im Land ein. Allerdings waren es weniger als im 1. Halbjahr 2024 (630 Tsd. EUR). Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erhielt mit 264 Tsd. EUR die dritthöchsten Hundesteuern, aber ebenfalls weniger als im Vorjahreszeitraum (273 Tsd. EUR).

Die kreisangehörigen Gemeinden verbuchten im 1. Halbjahr 2025 zusammen 4 951 Tsd. EUR und damit 43 Tsd. EUR weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Stadt Halberstadt verzeichnete im 1. Halbjahr 2025 unter den kreisangehörigen Gemeinden die höchsten Hundesteuereinnahmen mit 214 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 212 Tsd. EUR), gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 157 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 157 Tsd. EUR) und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 127 Tsd. EUR (1. Halbjahr 2024: 126 Tsd. EUR).

FĂŒr die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und diese richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung. Die Satzung legt die GebĂŒhren fĂŒr das Halten von Hunden fest.

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Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 07. Oktober 2025

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