Magdeburg / Osterweddingen (ots) – Am 18.01.2022 kontrollierten BeschĂ€ftigte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Magdeburg Pakete in einem Paketzentrum eines groĂen Paket-Express-Dienstleisters im Landkreis Börde. Vor Ort waren 15 EinsatzkrĂ€fte und zwei DrogenspĂŒrhunde. Der Einsatz fand auf Grundlage des Zollverwaltungsgesetzes statt und hatte unter anderem das Ziel Verbote und BeschrĂ€nkungen, verbrauchsteurrechtliche Vorgaben und die Ăberwachung des Barmittelverkehrs zu gewĂ€hrleisten.
Bei dem ca. fĂŒnfstĂŒndigen Einsatz wurden Pakete aus fĂŒnf WechselbrĂŒcken der ĂberprĂŒfung unterzogen. Das Ergebnis lieĂ nicht lange auf sich warten. Durch die Zöllner konnten in acht Paketen ĂŒber 13 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sichergestellt werden. In einer Sendung wurden 4.200 StĂŒck nicht verkehrsfĂ€hige Arzneimittel, ausschlieĂlich Aphrodisiakum, mit einem Verkaufswert von weit ĂŒber 14.000 EURO festgestellt. Aber auch die Steueraufsicht kam fĂŒr die Kontrolleure nicht zu kurz, denn es wurden 6.200 Zigaretten und 3.300 Gramm Tabak, welche illegal versandt worden waren sichergestellt. Insgesamt wurden vor Ort 10 Straf- bzw. Steuerstrafverfahren wegen VerstöĂen gegen das Sprengstoffgesetz, das Tabaksteuergesetz und das Arzneimittelgesetz eingeleitet.
Der fĂŒr die Kontrolleinheit Verkehrswege zustĂ€ndige Sachgebietsleiter, Zolloberamtsrat Christian KlĂ€res strich hervor: „Bei dieser Kontrolle gelang es meiner Kontrolleinheit erneut den gesetzlichen Auftrag zum Schutz der BĂŒrgerinnen, BĂŒrger und der Wirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Allerdings zeigt die Anzahl der Aufgriffe mit einem relativ geringen Zeit- und KrĂ€fteansatz deutlich, wie wichtig es ist, den in Pandemiezeiten rasant angestiegenen Postverkehr zu ĂŒberwachen.“
Hintergrund:
Bei den beschlagnahmten pyrotechnischen Erzeugnissen handelte es sich entweder um solche der Kategorie F 3, fĂŒr welche fĂŒr den Erwerb, Besitz oder Umgang eine behördliche Genehmigung vorgelegt werden muss oder aber um Erzeugnisse, welche einen nach den Regelungen des Sprengstoffgesetzes vorgeschriebenen Höchstanteil an Sprengstoff ĂŒberschritten. Zum anderen wurde gegen die Kennzeichnungspflicht von Gefahrgut verstoĂen.
Der Versand von Tabakerzeugnissen innerhalb der EU ist grundsĂ€tzlich nicht verboten, macht es aber nötig, dass bei einer Einfuhr oder Durchfuhr nach oder durch Deutschland solcher Erzeugnisse mit einem deutschen Steuerzeichen versehen sein mĂŒssen, dies war bei den sichergestellten Tabakwaren nicht der Fall.
Titelfoto: Zollhund Dasty bei der Arbeit (c) Zoll
Foto 2: Sichergestellte Arzneimittel (c) Zoll
Foto 3: Sichergestellte Pyrotechnik (c) Zoll
Foto 4: Sichergestellte Zigaretten (c) Zoll
Foto 5: Sichergestellter Tabak (c) Zoll