Magdeburg (ots) – Am Montag, den 30. Oktober 2023 wurde eine Streife der Bundespolizei im Rahmen ihrer TĂ€tigkeit gegen 19:00 Uhr durch eine 25-JĂ€hrige am Hauptbahnhof Magdeburg angesprochen. Die Deutsche Ă€uĂerte gegenĂŒber den Beamten, einen offenen Haftbefehl zu haben. Vor Ort stellten die EinsatzkrĂ€fte die IdentitĂ€t der Frau fest und ĂŒberprĂŒften die Daten in der Fahndungsdatei der Polizei.
TatsÀchlich wurde die junge Dame im Oktober 2022 durch das Amtsgericht Gera wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie ein Jahr nach der Verurteilung weder den geforderten Geldbetrag zahlte, noch sich dem Strafantritt, trotz vorheriger Ladung, stellte, erlieà die Staatsanwaltschaft Gera den Vollstreckungshaftbefehl im Oktober dieses Jahres.
Die Beamten eröffneten ihr den Haftbefehl, nahmen sie fest und mit zur Dienststelle. Den geforderten Betrag von 450 Euro konnte sie bezahlen und durfte nach Beendigung aller notwendigen polizeilichen MaĂnahmen die Dienststelle als freie Frau verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber die Vollstreckung des Haftbefehls und die Einzahlung durch die Bundespolizeiinspektion Magdeburg in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei