Gesundheitsminister-konferenz in Magdeburg: Gesundheitswesen zukunftsfest gestalten – Wichtige Weichenstellungen für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie

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Magdeburg
. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss aus Sicht der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) angesichts aktueller Herausforderungen in der Pandemie-Bekämpfung dringend beschleunigt werden. Darin sind sich die Gesundheitsministerinnen, – minister und -senatorinnen mit dem Bund einig, wie sie auf der 95. Gesundheitsministerkonferenz unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt in Magdeburg erklärten. Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto): „Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wächst der Bedarf einer guten Gesundheitsversorgung, die allerdings gleichzeitig von einem Fachkräftemangel und knappen finanziellen Möglichkeiten begrenzt wird. Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen müssen weiter in die Fläche gebracht werden.“

Die Gesundheitsministerinnen, – minister und -senatorinnen begrüßen, dass die Europäische Kommission im Mai dieses Jahres einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten auf den Weg gebracht hat und bekräftigen die Notwendigkeit,

Sektorengrenzen durch digitale Lösungen für Versorgungs- und Unterstützungsangebote zu überwinden. Zudem muss die Datenerhebung und Datenverarbeitung mit Blick auf den kommenden Herbst deutlich verbessert werden und der Bund wird gebeten, wie die weitere Entwicklung der Telematikinfrastruktur mit ihren Anwendungen optimiert werden kann. Die Ministerinnen, Minister und Senatorinnen votieren für eine gemeinsam erarbeitete E-Health-Strategie. In diesem Zusammenhang stellte der Leiter der AG Versorgungsforschung der Universitätsmedizin Halle (Saale), Patrick Jahn, Innovationen in der digitalen Gesundheitsversorgung vor. Dabei ging es um die Förderung des Selbstmanagements der Patienten und der patientenzentrierten Integration von digital-assistiven Technologien und Robotik in die Gesundheitsversorgung.

Vorbereitung der Pandemiebekämpfung im Herbst

Angesichts einer sehr wahrscheinlichen Infektionswelle im Herbst hat die GMK weitere Beschlüsse gefasst, um rechtzeitig auf ein dynamisches Infektionsgeschehen vorbereitet zu sein. Die GMK fordert den Bund auf, einen Rechtsanspruch symptomatischer Patientinnen und Patienten auf eine PCR-Testung in der ambulanten ärztlichen Behandlung zu schaffen sowie sicherzustellen, dass die Regelungen für die Vergütung der Abstrichnahme durch Vertragsärztinnen und -ärzte bei symptomatischen Patientinnen und Patienten verlängert werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Bürgertests sollen künftig weiter gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen. Kostenlos sollen die Tests unter anderem für diejenigen bleiben, die den Verdacht einer Infektion haben, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betreten oder Großveranstaltungen in Innenräumen besuchen wollen.“

Mit Blick auf die drohende Infektionswelle im Herbst soll auch die Infrastruktur der Impfzentren aufrechterhalten bleiben. So fordert die GMK den Bund auf, erforderliche Rechtsanpassungen zur hälftigen Finanzierung der Impfkampagne über den 25. November 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2022 auf den Weg zu bringen. Das heißt, die Kofinanzierung der Impfzentren soll bis Ende des Jahres 2022 schriftlich fixiert werden, um beim Auftreten neuer Virusvarianten ein flächendeckendes Angebot vorzuhalten und eine Durchimpfung der Bevölkerung in kürzester Zeit zu gewährleisten. Aus Sicht der Länder ist es notwendig, die Infrastruktur der Impfungen mit ausreichender Laufzeit bereitzuhalten. Die bisherige Zusage des Bundes hinsichtlich der Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren bis Ende 2022 muss für die Kostenplanungen der Länder auf rechtlich sichere Beine gestellt werden.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Für einen sicheren Herbst benötigen wir weitere Vorbereitungen. Auf der Grundlage des gemeinsamen Vorschlags Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins werden die Länder zeitnah mit konkreten Vorschlägen an den Bund herantreten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat zugesagt, dass er die Länder eng in die Herbstplanungen einbeziehen wird. Das begrüßen wir ausdrücklich.“

Medizinische Versorgungszentren

Die GMK hat angesichts fortschreitender Investorentätigkeit im Bereich der medizinischen Versorgungszentren einen neuen Beschluss gefasst: Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder auch im Bereich des Beruferechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen. Das Bundesgesundheitsministerium soll prüfen, wie die Thematik auch im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und eine vergleichende Regelung in der Bundesärzteordnung verankert werden kann. Die Gesundheitsministerinnen,- minister, Senatorinnen und Senatoren verständigten sich darauf, eine gemeinsame Initiative der Länder im Bundesrat anzustreben.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard: „Wir haben uns im Kreis der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bereits wiederholt mit der Frage medizinischer Versorgungszentren auseinandergesetzt und in dieser Sache erneut einen einstimmigen Beschluss gefasst. Mittlerweile gibt es zahlreiche Fachrichtungen, in denen investorengeführte Versorgungszentren klar überwiegen. Diese Entwicklung zeigt die bundesweite Dringlichkeit, hier für klare Regeln zu sorgen.“

Krankenhauswesen

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren bitten den Bund, kurzfristig auf eine gesetzliche Anpassung der Regelungen im Krankenhausgesetz und in der Bundespflegesatzverordnung zum Inflationsausgleich hinzuwirken, damit die derzeit anfallenden Mehrkosten bei den Krankenhäusern – resultierend durch die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten – im Erlösbudget zeitnah auskömmlich gegenfinanziert werden und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert wird.

Hintergrund

Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Aufgrund der Herausforderungen, die insbesondere mit der Bewältigung der Pandemie einhergehen, fanden vor der diesjährigen Hauptkonferenz bereits zahlreiche Videokonferenzen der Gesundheitsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder und des Bundes statt. Der GMK-Vorsitz rotiert jährlich. 2023 wird Baden-Württemberg den Vorsitz übernehmen und die 96. Gesundheitsministerkonferenz am 5./6. Juli 2023 ausrichten.

Foto (c) BD-LPSA