Gesundheitsminister-konferenz (GMK) dringt auf rechtssichere Vorbereitung auf neue Corona-Wellen ab Herbst

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Magdeburg/Hamburg. Die Gesundheitsministerinnen, -minister und -senatorinnen der LĂ€nder fordern mit Blick auf die ab Herbst zu erwartende Infektionsdynamik zĂŒgig Klarheit ĂŒber gesetzliche Rahmenbedingungen fĂŒr zielgerichtete EindĂ€mmungsmaßnahmen. In einer Sonderkonferenz, die aus organisatorischen GrĂŒnden am Freitag digital in Hamburg stattfand, bekrĂ€ftigte die GMK unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt erneut ihre Bitte an den Bund, noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der LĂ€nder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. „Die LĂ€nder brauchen Rechtsicherheit, um auf die Lage reagieren zu können. Wir mĂŒssen notfalls auf das ungĂŒnstige Szenario vorbereitet sein. Angesichts der zu erwartenden Infektionswelle im Herbst wollen wir uns die Erfahrungen der Vorjahre zunutze machen und frĂŒhzeitig mit wirksamen Instrumenten die Pandemie eindĂ€mmen“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).

Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP-Maske) und Abstandsgebote in InnenrĂ€umen. Auch umfassende Testpflichten fĂŒr Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie KrankenhĂ€usern oder Pflegeeinrichtungen, zu Kitas und Schulen und infektionsgefĂ€hrdeten Gemeinschaftseinrichtungen wie Justizvollzugsanstalten mĂŒssen möglich sein. Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin, Dr. Melanie Leonhard: „Welche VerĂ€nderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen. Diese Entwicklungen sind nicht völlig planbar, das liegt in der Natur der Sache. Aus genau diesem Grund mĂŒssen jetzt die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen.“

Weitere EindĂ€mmungsmaßnahmen mĂŒssen im Worst-Case-Szenario möglich sein, wenn die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichen und die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit gewahrt bleibt, so die GMK. Dazu zĂ€hlten u.a. ZugangsbeschrĂ€nkungen, die Vorlage von ImmunitĂ€ts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. KapazitĂ€tsbeschrĂ€nkungen oder die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen sollten vermieden werden. Dennoch sollten die LĂ€nder die Befugnis haben, in besonders betroffenen Regionen auch diese Maßnahmen anzuordnen, wenn dort eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Der Bund wird von der GMK gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen und volldigitalisierte Meldewege zu implementieren. Klarheit wird hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Auffrischungsimpfungen benötigt. Der Bund wird gebeten, in Abstimmung mit den LĂ€ndern die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen. Eine Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen sollte mindestens bis zum FrĂŒhjahr 2023 sichergestellt werden. In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten Influenza und Pneumokokken fĂŒr vulnerable, insbesondere Ă€ltere Personengruppen einbezogen werden. Auch eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung mit Medikamenten zur Therapie von Covid-19 sollte sichergestellt werden. Des Weiteren mĂŒssen die Versorgungsysteme im ambulanten und stationĂ€ren Gesundheits- und Pflegebereich sowie fĂŒr die Eingliederungshilfe gerĂŒstet werden. Dazu gehören auch Anreize zur Personalgewinnung und -bindung sowie die finanzielle Absicherung der KrankenhĂ€user durch Bundesrettungsschirme.

Foto (c) BD-LPSA