Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und übernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Foto).
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 14.12.2022
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