GdP zu Echtzeit-Fahndung mit Gesichtserkennungssoftware / Kopelke: StraftÀter mit Hightech identifizieren und festnehmen

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Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert angesichts der gestiegenen Zahl von Angriffen auf Bahnmitarbeiter und Reisende sowie wegen der erheblichen Gefahr terroristischer AnschlÀge, dass auch in Deutschland ein automatisierter Abgleich von Echtzeitbildern mit dem Bildfahndungsbestand der Sicherheitsbehörden ermöglicht wird.

„Wir sind uns mit unserer Schwestergewerkschaft EVG einig, dass die BekĂ€mpfung der Angriffe auf BahnbeschĂ€ftigte dringend erforderlich ist“, so der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke (Foto). „Doch was nĂŒtzt eine verbesserte Videotechnik in ZĂŒgen und Ausstattung mit Bodycams, wenn man mit den aufgenommenen Bildern von StraftĂ€tern nicht auf dem heutigen Stand der Technik nach ihnen suchen und sie schnell festnehmen darf?“.

Die GdP kritisiert, dass trotz einer erfolgreichen Erprobung „Biometrische Gesichtserkennung“ am Berliner Bahnhof SĂŒdkreuz ab 2017 die Technologie bisher nicht eingefĂŒhrt wurde. Noch 2020 war beabsichtigt, Gesichtserkennungssysteme an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 VerkehrsflughĂ€fen einzufĂŒhren, um nach reisenden gesuchten Kriminellen und terroristischen GefĂ€hrdern automatisiert suchen zu können. Auf Intervention der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken waren jedoch alle Planungen eingestellt worden.

„Es ist absurd, was da so alles gegen eine weltweit erfolgreich eingesetzte Polizeitechnologie vorgetragen wurde. Wo bitte soll da ‚der Anfang vom Ende der PrivatsphĂ€re‘ liegen, wenn nach Kriminellen gefahndet wird, von denen bereits Fahndungsbilder vorliegen?“, so Kopelke. „Die PrivatsphĂ€re eines StraftĂ€ters kann ihn kaum vor einer Verhaftung schĂŒtzen. Und Personen, nach denen nicht gefahndet wird, sind gar nicht betroffen.“

Zudem muss nach Meinung der GdP auch angesichts der terroristischen Bedrohungslage endlich umgedacht werden. „Es ist niemandem zu erklĂ€ren, warum die Sicherheitsbehörden Personen mit Terrorverdacht als ‚GefĂ€hrder‘ einstufen und mit hohem Personalaufwand observieren dĂŒrfen, aber nicht durch eine viel einfachere Software-Lösung danach fahnden können, ob diese Personen an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen und FlughĂ€fen auftauchen und Planungen vornehmen“, stellt der Gewerkschafter fest.

Rund 32 LĂ€nder in Europa verwenden bereits Gesichtserkennungstechnologien – das Gros dieser Kamerasysteme kommt an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen und FlughĂ€fen zum Einsatz.

Bereits vor mehr als drei Jahren hatte EU-KommissionsprÀsidentin Ursula von der Leyen ein temporÀres Moratorium vor, wÀhrend dieser Zeit sollte eine RisikoabschÀtzung des Einsatzes von Gesichtserkennungs-Technologie erfolgen. Bisher liegen dazu keine Ergebnisse vor.

GegenwĂ€rtig können die Polizeien in Deutschland nur nachtrĂ€gliche SuchlĂ€ufe zum Beispiel von Handyfotos mutmaßlicher TĂ€ter oder Aufnahmen von Videokameras ĂŒber das Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA) laufen lassen. Dabei werden biometrische Fotos in der INPOL-Datei (Polizeidatenbank) aus frĂŒheren erkennungsdienstlichen Behandlungen sowie von Asylsuchenden abgeglichen. Möglich ist auch eine nachtrĂ€gliche teilautomatisierten Videoauswertung, bei denen Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, in denen die Gesichter von Personen erkennbar sind, mit FahndungsbestĂ€nden abgeglichen werden können.

„Was fehlt, ist die Möglichkeit zur Echtzeit-Gesichtserkennung, vor allem an neuralgischen Orten. Technisch ist es möglich, einen StraftĂ€ter oder GefĂ€hrder live per Kamera zu identifizieren, ihm zu folgen und am Ort festzunehmen – aber politisch bisher nicht gewollt“, erlĂ€utert Kopelke. „So laufen die Sicherheitsbehörden hinterher. Das muss sich Ă€ndern!“.

Text/Foto (c) GdP