Förderrichtlinie Junges Wohnen geht in zweite Runde

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Magdeburg. FĂŒr den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von WohnheimplĂ€tzen fĂŒr Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2029 insgesamt rund 17,5 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstĂŒtzt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.

„Mit der Förderung unterstĂŒtzen wir die Schaffung von attraktivem und bezahlbarem Wohnraum fĂŒr Studierende und Auszubildende, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können“, sagte die Landesministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens (Foto), heute in Magdeburg zum Start des diesjĂ€hrigen Programms. „Gerade vor dem Hintergrund des FachkrĂ€ftemangels im lĂ€ndlichen Raum ist es wichtig, jungen Menschen nicht nur gute Ausbildungsbedingungen, sondern auch bezahlbare attraktive UnterkĂŒnfte in der NĂ€he des Ausbildungsortes oder ihrer Hochschule zu bieten“, betonte die Ministerin.

Die Förderung je Wohneinheit betrĂ€gt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfĂ€higen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Bei NachrĂŒstung oder Ersatz eines Aufzugs betrĂ€gt die Förderung pro Wohnheimplatz 10.000 Euro. Die neuen WohnheimplĂ€tze sind belegungsgebunden. Das heißt, wenn sie bezugsfertig sind, mĂŒssen die geförderten RĂ€umlichkeiten 25 Jahre lang fĂŒr die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur VerfĂŒgung stehen.

Im Wintersemester 2024/25 waren knapp 55.300 Studierende an den UniversitÀten und Hochschulen in Sachsen-Anhalt eingeschrieben. Die Zahl der Auszubildenden in den Betrieben des Landes lag bei der letzten Erhebung im Jahr 2023 bei rund 26.200.

Projektanmeldungen können bis zum 30.06.2025 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales am 10. Mai 2025