Ehrenamtliche Vormünder in Magdeburg gesucht / Infoabend heute um 19:00 Uhr in der Volkshochschule

Veröffentlicht in: Magdeburg | 0

In Magdeburg werden ehrenamtliche Vormünder für junge Menschen gesucht. Nähere Informationen erhalten Interessierte am 28. September um 19.00 Uhr im Raum 210 der Volkshochschule in der Leibnizstraße 23. Seit 2015 hat das Jugendamt der Landeshauptstadt gute Erfahrungen mit ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen gemacht. Deshalb sollen das Engagement in diesem Bereich ausgebaut und für junge Menschen unabhängig von ihrer Herkunft ehrenamtliche Vormünder gewonnen werden.
 
Jedes Jahr werden für rund 60 Kinder und Jugendliche aus Magdeburg sorgeberechtigte Personen gesucht, weil die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Manche Eltern sind nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben, weil sie ihr Kind nicht selbst erziehen können. Diese jungen Menschen haben in ihrer Familie häufig die Erfahrung von Benachteiligung und Beeinträchtigung gemacht. Manchmal wird eine sorgeberechtigte Person gesucht, weil die Mutter selbst noch minderjährig ist, oder junge Menschen kommen als unbegleitete minderjährige Ausländer nach Magdeburg und benötigen eine sorgeberechtigte Person vor Ort. Das Jugendamt sucht deshalb Menschen, die sich engagieren und die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen in Magdeburg mitgestalten möchten.
 
Die Vormundschaft kann entweder vom Jugendamt, von einem Verein oder von einem ehrenamtlichen Vormund geführt werden. Eine individuelle Vormundschaft durch einen ehrenamtlichen Vormund ist in der Regel besser für den jungen Menschen. Ehrenamtliche haben mehr Zeit, um auf seine Bedürfnisse einzugehen und für ihn eine individuelle Ansprechperson und Mentor in allen Lebensfragen zu sein.
 
Aufgaben

Vormünder übernehmen die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und sind seine persönliche Ansprechperson. Sie beraten und begleiten in vielen Fragen und treffen als sorgeberechtigte Person in seinem Interesse Entscheidungen, zum Beispiel bei Fragen zur Unterbringung, ärztlichen Versorgung, Schule und zur beruflichen Integration. Hierbei arbeiten die Vormünder mit verschiedenen Partnerinstitutionen wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab. Es ist auch möglich, nur einzelne Aufgaben für einen jungen Menschen zu übernehmen.
 
Eignung

Grundsätzlich kann sich jede Person als Vormund engagieren. Es gibt keine formale Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wären ein offenes Ohr für die Interessen der jungen Menschen haben und Engagement mit Augenmaß. Sorgeberechtigte Personen sollten verlässlich, durchsetzungsfähig und kooperationsbereit sein. Bei der Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer wären Sprachkenntnisse von Vorteil.
  
Da das Jugendamt dem Familiengericht die Vormünder vorschlägt, gibt es im Vorfeld Gespräche, um zu reflektieren, ob und wie weit ein Engagement in diesem Bereich in Betracht kommt. Interessierte können selbstverständlich auch Wünsche äußern, für wen sie sich eine Vertretung vorstellen können, zum Beispiel im Hinblick auf Alter, Sprache und Geschlecht.
 
Rahmenbedingungen

Bevor jemand die verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, wird man durch das Jugendamt auf die Aufgabe vorbereitet. Auch während der Vormundschaft gibt es jederzeit die Möglichkeit der Beratung. Zur Verfügung stehen hierfür das Jugendamt und der Refugium e.V., ein Verein, der seit Jahren Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige führt. Darüber hinaus wird ein regelmäßiger Fachaustausch der ehrenamtlichen Vormünder angeboten. Zudem werden umfangreiche Arbeitsmaterialien, wie fachliche Texte, Musteranträge und Adresslisten, zur Verfügung gestellt. Rechtlich sind die Vormünder unabhängig, niemand ist ihnen weisungsberechtigt. Jedoch müssen sie dem Familiengericht, das sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen berichten.
 
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt und wird unentgeltlich geführt. Der Aufwand, den die Vormünder betreiben müssen, wird ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von jährlich 399 Euro gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr.
 
Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den man sich engagieren möchte. Die Dauer einer Vormundschaft hängt vom Alter des jungen Menschen ab, der vertreten wird. Sie endet grundsätzlich mit seiner Volljährigkeit.
 
Kontakt

Wer sich engagieren möchte oder Fragen hat, kann die zuständige Abteilung im Jugendamt per E-Mail an vormundschaft@jga.magdeburg.de oder telefonisch unter 0391/ 540 3835 erreichen.

Symbolfoto/pixabay