Coronainfektion: Sachsen-Anhalt hÀlt an Isolationspflicht fest

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt wird an der derzeit geltenden Isolationspflicht im Falle einer Coronainfektion festhalten. „Nach unserem Kenntnisstand verlĂ€uft der Großteil der Erkrankungen eben nicht symptomlos, so dass eine Aufhebung der Isolationspflicht auch nicht zu einer Entspannung der Personalsituation fĂŒhrt. Niemand weiß, wie die nĂ€chsten Monate mit neuen Virusvarianten verlaufen werden. Jetzt dĂŒrfen wir die Gesundheit von Älteren und Vorerkrankten nicht aufs Spiel setzen“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) angesichts des aktuellen Vorstoßes einiger BundeslĂ€nder, auf die Isolation von Infizierten verzichten zu wollen. Angesichts eines drohenden Personalausfalls mĂŒsse vor allem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten der Arbeitsplatz ein sicherer Ort bleiben. „Mit oder ohne Maske infiziert – wer Corona in sich trĂ€gt, bleibt zu Hause“, sagt Grimm-Benne.

Grundlage bleibe die vom Robert Koch-Institut als biomedizinische Leitforschungseinrichtung geteilte Empfehlung des Bundes zu Isolierung und QuarantĂ€ne, stellt Grimm-Benne klar. Darin wird den LĂ€ndern empfohlen, fĂŒr Infizierte fĂŒnf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfĂ€llt. „In Sachsen-Anhalt haben wir diese Empfehlungen quasi eins zu eins umgesetzt“, sagt Grimm-Benne. Ihr sei bewusst, dass es im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dazu unterschiedliche Auffassungen gebe. „Hier gibt es noch dringenden GesprĂ€chsbedarf vor allem hinsichtlich eines bundesweit einheitlichen Vorgehens“, sagt Grimm-Benne als amtierende GMK-Vorsitzende.

Foto (c) BD-LPSA