Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 3. Dezember 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 19:30 Uhr einen 32-JĂ€hrigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Eine ĂberprĂŒfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab zum einem, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg und die AuslĂ€nderbehörde Harz den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes aufgrund von eigenen Ermittlungen wegen Diebstahls beziehungsweise eines VerstoĂes gegen das Asylgesetz ersuchte, um ihm entsprechende Post zuzustellen. Zum anderen lag gegen den Georgier ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor. So wurde der Polizeipflichtige im Mai dieses Jahres rechtskrĂ€ftig wegen Diebstahls in mehreren FĂ€llen zu einer Geldstrafe von 375 Euro oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Einen Tagessatz bezahlte der Verurteilte von der geforderten Geldsumme, weitere blieben aus. Trotz ergangener Ladung stellte er sich auch nicht dem Strafantritt. Demnach erlieà jene Staatsanwaltschaft im Oktober dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.
Bei der PrĂŒfung seiner mitgefĂŒhrten Dokumente stellten die EinsatzkrĂ€fte dann noch fest, dass er keine legitimierenden Dokumente bei sich fĂŒhrte, um sich legal in Deutschland aufhalten zu können. Somit hielt er sich unerlaubt in Deutschland auf.
Auf der Dienststelle gab der Festgenommene an, die geforderten 360 Euro nicht zahlen zu können, daher wurde er am selbigen Tag in die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Die ausschreibenden Behörden wurden ĂŒber den Vollzug der MaĂnahme und den aktuellen Aufenthaltsort des 32-JĂ€hrigen durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt. Dem Mann droht jetzt ein weiteres Strafverfahren wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland.
Text/Foto: Bundespolizei