Bürgergeld-Debatte: Grimm-Benne mahnt zu Sachlichkeit

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Magdeburg. In der Debatte um den Bezug von Bürgergeld appelliert Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) für eine sachliche Diskussion im Sinne der Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. „Markige Sprüche helfen nicht bei der Arbeitskräftegewinnung. Die Forderung nach einer rückwirkenden Streichung von Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete bringt keine Einsparungen, sondern bremst die Arbeitsmarktintegration, belastet die Kommunen und schadet den Unternehmen, die auf ausländische Kolleginnen und Kollegen angewiesen sind. Im Gegensatz zum Asylbewerberleistungsgesetz eröffnet das Bürgergeld den Weg zu Qualifizierung und nachhaltiger Arbeitsmarktintegration“, mahnt die Arbeitsministerin.

„Inzwischen verfügen immer mehr Geflüchtete aus den Asylherkunftsländern und der Ukraine über ein Deutschsprachniveau, das eine Beschäftigung zunehmend besser ermöglicht. An Stelle von Populismus hilft ein sachlicher Blick auf die Statistik: 7.400 Ukrainerinnen und Ukrainer sind auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Das sind fast 2.000 mehr als im Vorjahr. Zugleich schaffen immer mehr Menschen aus Asylherkunftsländern den Schritt in den Arbeitsmarkt. Ihre Zahl hat sich seit 2016 auf 13.100 versiebenfacht“, so Grimm-Benne einordnend. Um künftige Erfolge nicht zu gefährden, setzt sich Sachsen-Anhalts Arbeitsministerium in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz dafür ein, einen rückwirkenden Rechtskreiswechsel zu verhindern. „Die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Vermittlung und verbindlichen Sprachförderung haben sich als Motor des Job-Turbos erwiesen“, so Grimm-Benne.

Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, dass ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 in die Bundesrepublik einreisen bzw. eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) statt nach dem SGB II erhalten sollen. Dies führt nach Einschätzung des Arbeitsministeriums zu mehr Bürokratie und Hürden auf dem Weg einer zügigen Arbeitsmarktintegration. So entfällt nicht nur die Pflicht zur Arbeitsaufnahme, sondern auch die Unterstützung durch die Jobcenter.

Aktuell sind noch 6.000 Ukrainerinnen und Ukrainer arbeitslos gemeldet. 8.000 befinden sich derzeit in Sprach- und Integrationskursen, Bildungsmaßnahmen oder Phasen der Erziehung oder Pflege und stehen dem Arbeitsmarkt deshalb noch nicht zur Verfügung.

Die aktuelle Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt zudem, dass sich befürchtete Rückzugseffekte auf das Bürgergeld nicht bestätigen lassen. Im Juni 2025 waren in Sachsen-Anhalt rund 87.000 Personen arbeitslos gemeldet, das sind rund 560 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote blieb gegenüber Mai konstant bei 7,9 %. Zudem ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jobcentern im Mai 2025 trotz konjunktureller Eintrübung auf rund 122.200 gesunken, was einem Rückgang um 900 Personen im Vergleich zum Vormonat und um 5.500 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Hiervon wiederum gehen rd. 21.200 Menschen, also fast jeder Fünfte, einer Erwerbstätigkeit nach, obgleich das Einkommen nicht zur vollständigen Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Diese Entwicklung deutet nicht auf eine dem Bürgergeld zugeschriebene Motivationshemmung hin. „Das Bürgergeld ist keine Sackgasse, sondern ebnet den Weg ins Berufsleben“, so die Ministerin abschließend.

Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 08. August 2025