Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen auf Höchststand

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PrĂ€sident Homann: „Verfolgen TĂ€ter mit Entschiedenheit“

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen.

„Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Jochen Homann (Foto), PrĂ€sident der Bundesnetzagentur. „Zudem ist die in vielen FĂ€llen zu beobachtende RufnummernunterdrĂŒckung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmĂ€ĂŸig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine UnterdrĂŒckung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die TĂ€ter mit allen uns zur VerfĂŒgung stehenden Mitteln verfolgen.“

Beschwerden auf Höchstwert

Im Jahr 2021 ist die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen schriftlichen Beschwerden ĂŒber unerlaubte Werbeanrufe nochmals deutlich gestiegen, nachdem schon im Vorjahr ein Höchststand zu verzeichnen war. Insgesamt erreichten die Behörde 79.702 schriftliche Beschwerden. 2020 waren es noch 63.273. Dies bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr.

Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders hÀufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres hÀufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Hohe Zahl von Werbeanrufen mit unterdrĂŒckter Rufnummer

Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den EmpfĂ€ngern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbrĂ€uchlich eine hĂ€ufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung. KĂŒnftig haben TĂ€ter in diesen FĂ€llen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen fĂŒr RufnummernunterdrĂŒckung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 EUR auf kĂŒnftig 300.000 EUR.

Hohe Bußgelder verhĂ€ngt

Die Bundesnetzagentur hat ihre VerfolgungstĂ€tigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen weiter intensiviert. Sie hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 14 Großverfahren mit der VerhĂ€ngung eines Bußgeldes abgeschlossen.

Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und RufnummernunterdrĂŒckung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhĂ€ngt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 EUR, 2019: 1.309.500 EUR, 2020: 1.351.500 EUR). Alle mit der VerhĂ€ngung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bnetza.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Wer als Verbraucherin oder Verbraucher Werbeanrufe erhĂ€lt, ohne dass hierfĂŒr eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die TĂ€ter ĂŒberfĂŒhren zu können, sind möglichst prĂ€zise und detaillierte Angaben hilfreich.

Foto (c) Bundesnetzagentur