Bereits 75 Millionen Euro an Corona-EntschÀdigungs- leistungen in Sachsen-Anhalt ausgezahlt

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Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, welches fĂŒr VerdienstausfallentschĂ€digungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zustĂ€ndig ist, hat seit Beginn der Corona-Pandemie bis heute insgesamt ĂŒber 75 Millionen Euro fĂŒr VerdienstausfallentschĂ€digungen gem. § 56 IfSG ausgezahlt (Stand 19.04.2022).

„Trotz vielseitiger dringlicher Aufgaben, die durch das Landesverwaltungsamt zu bewĂ€ltigen sind, insbesondere die aktuelle FlĂŒchtlingssituation aufgrund des Ukraine-Krieges, messen wir der zĂŒgigen Bearbeitung dieser AntrĂ€ge weiterhin hohe PrioritĂ€t zu, sodass die antragstellenden Unternehmen und Personen so schnell wie möglich entschĂ€digt werden und nicht in eine finanzielle Notlage geraten“, so der PrĂ€sident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Die seit November 2021 enorm gestiegene Zahl an Corona-InfektionsfĂ€llen in Sachsen-Anhalt hat auch die Zahl der EntschĂ€digungsantrĂ€ge seit Jahresanfang 2022 wieder deutlich ansteigen lassen. So wird das Landesverwaltungsamt in den nĂ€chsten Wochen kurzfristig befristetes Personal fĂŒr die AntragsprĂŒfung und Bearbeitung einstellen.

„Mit dem zusĂ€tzlichen Personal fĂŒr die Antragsbearbeitung hat das Landesverwaltungsamt bereits im letzten Jahr sehr gute Erfahrungen gemacht. Daher haben wir angesichts der nunmehr wieder deutlich zunehmenden Antragszahlen schnell reagiert und die notwendigen Vorbereitungen fĂŒr kurzfristige Einstellungen getroffen.“ so Pleye weiter.

Insgesamt wurden seit Pandemiebeginn fast 115.000 AntrÀge gestellt, etwa 88.000 davon wurden positiv entschieden, circa 3.000 abgelehnt, rund 24.000 befinden sich derzeit in der Bearbeitung. Wöchentlich gehen derzeit etwa 2.000 neue AntrÀge beim LVwA ein.

Die Bearbeitungszeit fĂŒr die AntrĂ€ge, die bei QuarantĂ€ne/Absonderung liegt aktuell bei durchschnittlich 10 Wochen und bei AntrĂ€gen fĂŒr die Betreuung aufgrund der QuarantĂ€ne des Kindes oder der Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen bei etwa vier Wochen.

„Die Entscheidung des LVwA bei der Bearbeitung auf ein neues Onlinefachverfahren des Bundes zu setzen, hat sich dabei als positiv und ausgesprochen effizient bewĂ€hrt. Auch die Einrichtung eines Funktionspostfachs und unserer Hotline hat sich als gewinnbringend gezeigt, und das vor allem fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und Unternehmen. Denn hier können sie nicht nur ihre AntrĂ€ge stellen, sondern werden auch bei Fragen kompetent und schnell beraten.“, so Pleye abschließend.

Konkrete Anfragen rund um das Thema VerdienstausfallentschĂ€digung beantwortet das Landesverwaltungsamt per Mail unter entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de sowie telefonisch Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr unter der EntschĂ€digungs-Hotline 0345 – 514 1705.