Beantragte Regelinsolvenzen im April 2025: +3,3 % zum Vorjahresmonat

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Februar 2025: 15,9 % mehr Unternehmens- und 4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Februar 2024

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 um 3,3 % gegenĂŒber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit lag die Zuwachsrate wie bereits im MĂ€rz 2025 (+5,7 %) im einstelligen Bereich, nachdem zuvor von Juli 2024 bis Januar 2025 zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich verzeichnet worden waren. Bei den Ergebnissen ist zu berĂŒcksichtigen, dass die AntrĂ€ge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor.

15,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024

FĂŒr den Februar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 2 068 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,9 % mehr als im Februar 2024.

Die Forderungen der GlÀubiger aus den im Februar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Februar 2024 hatten die Forderungen bei rund 4,1 Milliarden Euro gelegen.

InsolvenzhÀufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2025 in Deutschland insgesamt 6,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,0 FĂ€llen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,3 FĂ€llen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024

Im Februar 2025 gab es 6 075 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenĂŒber dem Februar 2024.

Destatis am 09. Mai 2025

Symbolfoto: lunke/stock.adobe.com