Alkohol- und Drogengebrauch im Straßenverkehr

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Magdeburg/STAm Wochenende wurden durch die Polizeibeamten des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes vermehrt Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durchgeführt.

Im Zuge dessen konnte am Freitag, den 28.01.2022, um 13:15 Uhr ein Verkehrsteilnehmer in der Landeshauptstadt Magdeburg festgestellt werden, welcher unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führte. Dem 46-Jährigen Fahrzeugführer droht neben einem Bußgeld auch ein bevorstehendes Fahrverbot.

Am Samstag, den 29.01.2022 wurde gegen 00:01 Uhr ein unter Alkoholeinfluss stehender Fahrradfahrer in der Ortslage Güsten (Salzlandkreis) angehalten und kontrolliert. Dieser war den Polizeibeamten zuvor aufgefallen, da das Fahrrad über keine funktionsfähige Beleuchtung verfügte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,67 Promille. Gegen den 22-Jährigen wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Des Weiteren konnte gegen 02:00 Uhr ein unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehender Fahrer eines PKW in Bad Suderode (Landkreis Harz) fahrend festgestellt werden. Den 34-Jährigen erwartet ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Am Sonntag, den 30.01.2022 konnten zwei weitere Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, welche ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führten. Einen Atemalkoholwert von 0,59 Promille erreichte dabei ein 31-Jähriger Fahrer eines PKW, welcher um 02:51 Uhr in der Landeshauptstadt Magdeburg angetroffen werden konnte. Auch diesen Verkehrsteilnehmer erwartet ein Bußgeld und ein Fahrverbot.

Gegen 17:52 Uhr wurde durch aufmerksame Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug mit auffälliger Fahrweise auf der Bundesautobahn 36 in Fahrtrichtung Braunschweig gemeldet. Der PKW konnte schließlich in der Ortslage Blankenburg (Landkreis Harz) festgestellt und kontrolliert werden. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung beim Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,52 Promille. Im Rahmen der Kontrolle wurde außerdem festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Den 55-Jährigen erwarten neben einem Bußgeld aufgrund falscher Namensangabe auch die Einleitung von Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ferner konnte am Sonntag, um 12:10 Uhr ein weiterer Verkehrsteilnehmer auf der Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Berlin festgestellt werden, welcher ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Im Rahmen der Verkehrskontrolle reagierte ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Dem 25-Jährigen droht neben einem Bußgeld auch ein bevorstehendes Fahrverbot.

Polizeiinspektion Magdeburg Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst v. 31. Januar 2022