Aggressiver Reisender nutzt Zug mit falschem Ticket und beißt Bundespolizisten

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Halle/ Saale (ots) – Am Donnerstag, den 2. November 2023 erhielt die Bundespolizei gegen 13:00 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung von der Leitstelle der Bahn, dass sich in einer Regionalbahn von Dessau nach Halle/Saale ein Reisender ohne gĂŒltigem Fahrtausweis befindet. Eine sofort alarmierte Streife begab sich zum Ankunftsbahnsteig 5 am Hauptbahnhof Halle/Saale, um den Sachverhalt zu ĂŒbernehmen.

Die Zugbegleiterin der betroffenen Bahn gab an, dass der 18-jĂ€hrige aus Mali stammende Mann bei der Fahrscheinkontrolle kein gĂŒltiges Ticket besaß. Da er ebenso keinen Ausweis bei sich fĂŒhrte, forderten die EinsatzkrĂ€fte den Mann auf, ihn mit zur Dienststelle zu begleiten, um seine IdentitĂ€t feststellen zu können. Schon bei der Ansprache der Person stellten die Beamten fest, dass der Polizeipflichtige sich unwillig und aufbrausend zeigte und sehr aggressiv gegenĂŒber diesen auftrat.

Bei der Durchsuchung in den DienstrĂ€umen verhielt er sich weiterhin Ă€ußert aggressiv gegenĂŒber den EinsatzkrĂ€ften und sprang mehrfach mit den FĂŒĂŸen voraus gegen die ZellentĂŒr im Gewahrsamsbereich. Zudem spuckte er mehrfach auf den Boden. Er ignorierte die Weisungen der EinsatzkrĂ€fte und versuchte einen Beamten mit Tritten anzugreifen. WĂ€hrend der dadurch notwendigen Fesselung versuchte sich der TatverdĂ€chtige loszureißen und biss einen 49-jĂ€hrigen Beamten in den rechten Oberarm. Diese Bisse hinterließen sichtbare Blessuren und HĂ€matome am Oberarm. GlĂŒcklicherweise konnte der Bundespolizist seinen Dienst weiterhin fortsetzen.

Die IdentitĂ€t des Mannes wurde zweifelsfrei durch eine vereinfachte FingerabdruckĂŒberprĂŒfung geklĂ€rt. Durch die Recherche im Strafanzeigensystem konnte festgestellt werden, dass der 18-JĂ€hrige bereits vormittags am selbigen Tag im Magdeburger Bereich wegen Erschleichens von Leistungen aufgefallen war und zudem griffbereit ein Einhandmesser bei sich trug. Dieses wurde sichergestellt. Entsprechend erhielt der Mann Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, Betrugs, Körperverletzung und des tĂ€tlichen Angriffs sowie Widerstandes auf- und gegen Vollstreckungsbeamte.

Text/Foto: Bundespolizei