Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Ă„nderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu Abstandsflächen fĂĽr Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung an den Landtag ĂĽbergeben. „Mit den beabsichtigten Ă„nderungen wollen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land wirksam unterstĂĽtzen“, erklärte die Ministerin fĂĽr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂĽskens (Foto), heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg.
Nach einer ersten Kabinettsbefassung Ende März wurden zunächst Kammern und Verbände (z.B. kommunale Spitzenverbände sowie Interessenvertretungen für Erneuerbare Energien und der Wohnungswirtschaft) angehört.
Mit der Reduzierung der Abstandsfläche für Windenergieanlagen auf das allgemeine Maß von 0,4 H werden eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten reduziert. Die in den Regionalen Entwicklungsplänen bzw. Sachlichen Teilplänen enthaltenen Abstände von Windenergieanlagen gegenüber Siedlungsflächen sind davon nicht betroffen.
Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die Abstandsfläche für technische Anlagenteile auf Dächern neu; also auch von Anlagen zur Solarenergiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen). Ein geringerer Abstand zu Brandwänden erleichtert künftig die Zulassung.
Außerdem sollen freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge von bis zu neun Metern künftig verfahrensfrei gestellt werden. Das heißt, hier ist kein Bauantrag mehr notwendig.
Neben den im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien beabsichtigten Änderungen fasst der Gesetzentwurf die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung neu.
Quelle: Staatskanzlei
Foto/FDP