Heute hat in Loburg (Landkreis Jerichower Land) der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße (L) 55 begonnen. Kernstück des Gesamtvorhabens ist die neue Brücke über die Ehle.
„Neben der Instandsetzung der Straßen richten wir auch weiterhin verstärktes Augenmerk auf die Sanierung der Brücken“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens (Foto), beim feierlichen ersten Spatenstich für die neue Brücke. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: Radwege, Straßen, mitsamt den Brücken und natürlich Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Die Investition hier in Loburg ist ein gelebtes Beispiel dafür“, betonte Hüskens.
Nach Auskunft der Ministerin investiert das Land knapp eine Million Euro in den Ersatzneubau der Ehlebrücke. Die Instandsetzung des Vorgängerbauwerks aus dem Jahr 1949 kam wegen der starken Schädigung durch die langjährige Verkehrsbelastung nicht in Betracht.
Das neue Bauwerk ist eine moderne, knapp 11,2 Meter breite Einfeldrahmenbrücke aus Stahlbeton mit einer Stützweite von exakt 8,10 Metern. Beidseitig befinden sich künftig anderthalb Meter breite Gehwege. Im Zuge des Brückenneubaus wird auch die Hauptstraße (L 55) auf einer Gesamtlänge von rund 50 Metern grundhaft ausgebaut.
Im März nächsten Jahres (2023) soll alles fertig sein. Solange ist die Loburger Ortsdurchfahrt voll gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig – von Zerbst kommend – über Dobritz (L 57) und Reuden (B 246) sowie Nedlitz und Schweinitz nach Loburg umgeleitet (Gegenrichtung analog). Fußgänger und Radfahrer können den Baustellbereich jederzeit über eine extra errichtete Querung passieren.
Mit Blick auf die aktuell sehr hohen Kostensteigerungen im Baubereich sagte Hüskens, dass mit der so genannten Stoffpreisgleitklausel eine Lösung gefunden sei, die beiden Seiten Planungssicherheit bringe. Unter bestimmten Bedingungen könnten Auftragnehmer die gestiegenen Kosten gegenüber dem Land als Auftraggeber abrechnen. Dies betreffe insbesondere die im Straßen- und Ingenieurbaubau wichtigen Baustoffe wie Bitumen und Stahl, aber zum Beispiel auch Asphaltmischgut und Kunststoffrohre, erläuterte die Ministerin. Die Regelung gelte zunächst bis Ende dieses Jahres.
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