Stendal (ots) – Am Sonntag, den 19. Juni 2022 informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Berlin gegen 20:00 Uhr das Bundespolizeirevier Stendal ĂŒber eine begangene Körperverletzung in einem Regionalexpress auf der Strecke Uelzen – Stendal.
Eine Streife verlegte umgehend zum Bahnsteig 5 am Stendaler Hauptbahnhof und nahm den Sachverhalt nach Ankunft des Zuges auf. Laut ersten Ermittlungen nutzte eine 28-JĂ€hrige mit ihren beiden Kindern und einem Hund jenen Zug. Hierbei waren die MinderjĂ€hrigen ungehalten, lautstark und der Vierbeiner lief frei im Zug umher. Ein mitreisender Mann fĂŒhlte sich hierdurch gestört und Ă€uĂerte dies verbal. Unvermittelt ging die Frau daraufhin an ihm vorbei und schlug mit der flachen Hand auf den Hinterkopf des Mannes.
Bei der sich anschlieĂenden ĂberprĂŒfung der personenbezogenen Daten in dem polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bremen seit Februar 2022 per Vollstreckungshaftbefehl nach der Mutter suchte. Demnach wurde sie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 280 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen verurteilt. Da die polnische Staatsangehörige weder die Geldstrafe beglich, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten ihr die Bundespolizisten. Sie konnte die Geldstrafe begleichen und nach der Zahlung der geforderten Strafe die Dienststelle wieder mit ihren Kindern, dem Hund und einer Strafanzeige wegen Körperverletzung verlassen.