Strom- und Gaspreiserhöhungen: Mieterbund fordert neue Entlastungen

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Strom- und Gaspreiserhöhungen kommen schon bei Verbrauchern an

Verbraucherzentrale sieht Mitnahmeeffekte bei Versorgern – Mieterbund fordert neue Entlastungen

OsnabrĂŒck (ots). Nach Angaben von VerbraucherschĂŒtzern und Mieterbund geben Energieversorger schon jetzt die stark gestiegenen Kosten an die Verbraucher weiter. „Viele Kundinnen und Kunden erleben derzeit enorme Preissteigerungen fĂŒr Öl, Gas und Strom“, sagte Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, im GesprĂ€ch mit der „Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung“ (NOZ). „Ob AbschlĂ€ge oder Tarife, auf Haushalte kommt gerade ein Preiserhöhungswelle zu“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, der „NOZ“. Auch Stadtwerke hĂ€tten die Gaspreise teils um 100 Prozent und mehr erhöht. Eine Verdoppelung des Gaspreises von 7 auf 14 Cent sei dabei „womöglich noch nicht die Spitze der Fahnenstange“.

Dabei gebe es nach wie vor eine große Spanne zwischen den teuersten und preiswertesten Anbietern, sagte der Fachmann der Verbraucherzentrale. „Nach unserer Auffassung erzielen nicht wenige Anbieter Mitnahmeeffekte.“ Sieverding forderte die Kartellbehörden deswegen zu Untersuchungen bei den Versorgern auf, „um Signale in die Branche zu geben, bei den Preiserhöhungen Maß zu halten“. Überdies mĂŒsse die Politik zusĂ€tzliche Entlastungen auf den Weg bringen. „FĂŒr viele Betroffene sind schon die gegenwĂ€rtigen Steigerungen eine Katastrophe. Geht es weiter nach oben, können sich viele Menschen Strom und Gas nicht mehr leisten.“

Auch der Mieterbund mahnte zusĂ€tzliche Hilfen der Politik an: „Statt Einmalzahlungen benötigen wir eine dauerhafte Entlastung bei Heizkosten, mindestens fĂŒr die Zeit der Energiekrise“, sagte Weber-Moritz. „Zudem muss sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mietern nicht gekĂŒndigt werden kann, wenn sie ihre hohe Nachzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenrechnung zahlen können.“

Der Mieterbund sieht ĂŒberdies die Vermieter in der Pflicht: Diese seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes angehalten, vergleichende Angebote einzuholen, also nach den preiswertesten Anbietern fĂŒr Gas oder Heizöl zu suchen. „VerstĂ¶ĂŸt der Vermieter gegen dieses Gebot der Wirtschaftlichkeit, muss er die ĂŒbermĂ€ĂŸigen Kosten selbst tragen“, sagte Weber-Moritz. „Der Gesetzgeber muss die Beweislast fĂŒr die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes beim Vermieter ansiedeln.“

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