Gefährliche Partydroge: Lachgas-Verbot für Minderjährige

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Das als Partydroge kursierende Lachgas ist künftig für Kinder und Jugendliche tabu. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz für Minderjährige verbietet. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird komplett untersagt. Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist als Partydroge auf dem Vormarsch. Der euphorisierende Stoff wird über Luftballons eingeatmet. Dabei kann es jedoch zu Halluzinationen und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen dauerhafte Nervenschäden. (ZDFheute)

Symbolfoto © iStock / Ian_Redding