Magdeburg. Petra Grimm-Benne (Foto) übernimmt den Vorsitz des neu gegründeten Bundesratsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ-Ausschuss). Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 einstimmig die Sozialministerin des Landes Sachsen-Anhalt zur Vorsitzenden gewählt.
Der FSFJ-Ausschuss wirkt an Gesetzgebungsverfahren mit, die beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Belange älterer Menschen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Kinder- und Jugendpolitik betreffen. Vorlagen der Bundesregierung, die dem Bundesrat unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zugeleitet werden, ebenso wie Initiativen der Länder, die in den entsprechenden Landesministerien erarbeitet werden, werden vom FSFJ-Ausschuss beraten.
Mit Blick auf die bundessseitigen Gesetzesvorhaben wie das Qualitätsentwicklungsgesetz betont Ministerin Grimm-Benne: „Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung leistet bundesweit einen wichtigen Beitrag, um allen Kindern gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen von Anfang an zu eröffnen. Ich begrüße die nächsten Schritte des Bundes zur Qualitätssteigerung in Form der Überführung des bisherigen Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes in ein dauerhaftes Qualitätsentwicklungsgesetz, welches die verschiedenen Maßnahmen und Regelungen der Länder berücksichtigt
und mit einer entsprechenden, unbefristeten Bundesförderung untersetzt ist. Diese Investitionen kommen nicht nur den Kindern und ihren Familien zugute, sondern auch den Fachkräften. Es geht um eine verstärkte Sprachförderung in allen Kitas, die Unterstützung von Einrichtungen mit einem hohen Anteil von benachteiligten Kindern sowie die Fachkräftesicherung in demografisch herausfordernden Zeiten. Um die Kita-Landschaft zukunftsfest aufzustellen, brauchen die Länder eine auskömmliche und dauerhafte Förderperspektive.“
Grimm-Benne hebt zudem hervor: „Uns Ländern ist besonders an einer erfolgreichen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes gelegen, das erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt regelt. Der Ausbau der Hilfsangebote wird entscheidend dazu beitragen, den Zugang für gewaltbetroffene Frauen zu verbessern. Nach dem Motto ‚Vorsorge ist besser als Nachsorge‘ braucht es zugleich mehr Anstrengungen in der Prävention, um Gewalt gegen Frauen frühzeitig zu verhindern. Zudem werden wir das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bis 2030‘ eng begleiten, um endlich die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.“
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Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 17. Oktober 2025